Suchen Menü

Dentinox, Teil 1

Die geringe Alkoholmenge in Dentinox N stammt aus dessen Naturwirkstoff Kamillentinktur (Auszug aus Kamillenblüten), der in einer Dosierung von 15 % im Fertigprodukt enthalten ist.
Bei der Herstellung dieser Tinktur gemäß den offiziellen Vorschriften des Arzneibuchs ist verdünnter Alkohol (Ethanol) als Auszugsmittel (Extraktionsmittel) für die Kamillenblüten vorgeschrieben. Alkohol-Wasser-Gemische gelten offiziell als die besten und insbesondere die unbedenklichsten Auszugsmittel für Arzneipflanzen.
Die hier durchgeführten Berechnungen der eingenommenen Alkoholmenge sind rein theoretischer Art. Denn sie legen eine vollständige Aufnahme (Resoprtion) der ohnehin äußerst geringen Alkoholmenge im Fertigprodukt (Gel bzw. Flüssigkeit) zugrunde, was praktisch aber nicht der Fall ist.
Realistisch gesehen liegt bei der Anwendung von Dentinox-N Zahnungshilfe nämlich folgende Situation vor: Bei der äußerlichen Verabreichung des Gels (bzw. der Flüssigkeit) wird nur eine sehr kleine Menge des Präparats auf die warme Mundschleimhaut des Kindes aufgetragen und sanft einmassiert. Währenddessen verdunstet die nur im Milligrammbereich im Präparat enthaltene Menge an Alkohol auf der warmen Schleimhaut nahezu vollständig im Strom der körperwarmen Atmung des Kindes und wird auf diese Weise ausgeatmet.
Bisherige Antworten

Re: Dentinox, Teil 2

Dentinox-Gel N
Alkoholgehalt: 8,5 % (m/m)
Empfohlene höchste Einzeldosis des Produkts für Säuglinge (äußerlich i. d. Mundhöhle): 0,20 g
Maximal zugeführte Alkoholmenge bei empfohlener Einzeldosis: 0,017 g
Abbauzeit (Zeit bis zum vollständigen Abbau im Körper): 41 sec. (!)
Dentinox N Zahnungshilfe flüssig :
Alkoholgehalt: 8,5 % (m/m)
Empfohlene höchste Einzeldosis des Produkts: 0,14 g
Maximal zugeführte Alkohlmenge bei empfohlener Einzeldosis: 0,012 g
Abbauzeit: 29 sec. (!)
Zugrundegelegt wurden bei dieser (rein theoretischen) Berechnung der Abbauzeit des Alkohols folgendes Beispiel: Ein Säugling mit einem Körpergweicht von 6 kg und einer linearen Abbaurate von 0,25 g Ethanol pro kg Körpergewicht und pro Stunde, d. h. 1,5 g Ethanol pro Stunde. Säuglinge und Kleinkinder sind in der Lage, Ethanol etwa mit doppelter Geschwindigkeit zu metabolisieren wie Erwachsene.
Schlußfolgerungen:
Selbst unter der Annahme, daß sämtlicher Alkohol,d er durch Einnahme des Arzneimittels zugeführt wird, vollständig resorbiert wird (dies ist jedoch nicht der Fall, siehe oben), ergibt sich bei bestimmungsgemäßer Anwendung bei Kindern nur eine äußerst geringe Aufnahme von Ethanal, und der wird bereits in wenigen Sekunden wieder vollständig abgebaut.

Re: Dentinox, Teil 3

Bei sachlicher Betrachtung, d. h. bei Verziht auf eine emotionale und unreflektierte Auseinandersetzung mit dem Reiz- und Modethema "Alkohl in Arzneimitteln" wird deutlich, daß gerade bei Kindern die niedrig sosierte Verabreichung von pflanzlichen Arzneimitteln (Naturheilmitteln), die als Trägerstoff und als natürlichen Stabilisatior Ethanol enthalten, als unbedenklich angesehen werden sollte.
Ein entscheidender Vorteil des Alkohols (Ethanols) als Trägerstoff für pflanzliche Inhaltsstoffe ist seine pharmakologische Bekanntheit und seine ausgezeichnete Berechenbarkeit: Ethanol ist als natürliches Stoffwechselprodukt im menschlichen Körper stets in geringer Menge vorhanden. Der Abbauweg (Metabolismus) des Ethanols im menschlichen Organismus ist bestens bekannt (Verteilung entspr. dem offenen Einkompartimentmodell, Abbaukinetik nullter Ordnung, d. h. linear).
Auch sind keine allergischen Reaktionen auf Ethanol bekannt - heutzutage ein sehr wichtiger Faktor.
Diese nicht zu utnerschätzenden Vorteile zeigen die deutliche Überlegenheit des Ethanols gegenüber alternativ eingesetzten Lösungs- bzw. Extraktionsmitteln für pflanzliche Präparate.
Das hier Gesagte gilt selbstverständlich nur bei bestimmungsgemäßer, d. h. nicht mißbräuchlicher Anwendung alkoholhaltiger Arzneitmittel.

Re: Dentinox, Teil 4

Bei der Beurteilung der von Kindern über Arzneimittel eingenommenen Alkoholmengen ist es unerläßlich, die oft täglich und unbewußt eingenommenen Alkoholmengen zu berücksichtigen, die versteckt in Lebensmitteln vorkommen.
Zum Beispiel enthalten einGlas Orangensaft oder einGlas Apfelsaft (200 ml) nicht selten bis zu 0,6 g reinen Alkohol (Fruchtsaftverordnung in VErbindung mit den Leitsätzen für Fruchtsäfte des Deutschen Lebensmittelbuches). Bei Traubensäften können es sogar bis zu 2,0 g reiner Alkohol sein. Traubensaft darf entsprechend EWG-Verordnung (Nr. 337/79) bis zu 1 % (!) Alkohol enthalten.
Bedenkt man, wieviel Fruchtsaft von Kindern getrunken wird, ohne daß irgendwelche Risiken bekanntgeworden sind, wird klar, wie gering die Risiken des Alkohls in pflanzlichen Arzneitmitteln wirklich einzuschätzen sind.
Hinzu kommt, daß Arzneimittel im Gegensatz zu Getränken kontrolliert, d. h. exakt dosiert und nur über einen bestimmten Behandlungszeitraum hinweg eingenommen werden und nicht regelmäßig, wie z. B. Fruchtsäfte.

Das wars, geh mir jetzt Finger kühlen! *g*

Wie, du hast das nicht kopiert?! Ohje... ;o) o.T.

Ging nicht, mein Scanner ist kaputt

und wenn die so rückständig sind, auf eine eMail-Anfrage mit der Schneckenpost zu antworten ... *S*

Danke Gitte...

...hatte mir bisher auch weniger über den wahrlich minimalen Alkoholgehalt Gedanken gemacht als über den "lähmenden" Wirkstoff Lidocain, auf den der hersteller leider nicht eingegangen ist - vielleicht frage ich das mal an (wenn ich mehr Zeit habe als heute *G*) Nochmals Danke für Deine Mühe!!! LG, Mélanie

Danke! Interessant, aber darüber hab ich mir...

...eigentlich auch echt keine Sorgen gemacht, muss ich gestehen. Tim soll es ja nicht essen - kommt ja echt nur ein Fitzelchen auf den Zahn.
Lieben Gruss, Julia.

Ich mir auch nicht,

aber nachdem ich hier häufiger Postings gelesen hatte, in denen wegen des Alkoholgehalts Bedenken in Bezug auf Abhängigkeit etc. geäußert wurden, war ich neugierig und wollte mal die Herstellermeinung dazu äußern.
Ich bin auch mit Dentinox durch meine Zahnungszeit gekommen und kann keine Abhängigkeit an mir feststellen - oder kann ich Dentinox für meine Schoko-Sucht verantwortlich machen und Schadenersatz verlangen? *dollarzeicheninaugenbekomm*
LG,
Gitte

Hihihi...*gg* o.T.

Herstellermeinung erfahren, nicht äußern *tssts*

Wegen dem Lidocain...

Hallo, meine kleine ist leider jetzt schon oft arg am jammern und kaut auf ihren Fingern herum wie verrückt. Wenn es ganz arg ist, dann bin ich froh, über das Lidocain in Dentinox, denn das ist es dann, was sie am meisten(außer meinem Trost) braucht - was Schmerzstillendes. Ich hab es übrigens auch selbst ausprobiert, die Wirkung ist sowieso minimal. Wenn ich dagegen Osanit gebe, merk ich überhaupt keine Wirkung. An Homöopathie kann man halt glauben, oder nicht... LG Martina+ Kathi
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen