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Arbeitslosenhilfe nach Mutterschaftsgeld

Am 25.10. war der letzte Tag, an dem ich Mutterschaftsgeld bezogen habe. Ab dem 26.10. habe ich mich auf dem Arbeitsamt wieder als arbeitssuchend gemeldet, da mann mir sagte, man könne ArbeitslosenHILFE und Erziehungsgeld gleichzeitig beziehen.
In der Broschüre zur Arbeitslosenhilfe steht, das Kindergeld, Erziehungsgeld und wohngeld als privelegiertes Einkommen gelten und zur Berechnung der Arbeitslosenhilfe daher nicht berücksichtigt werden.
Meine Frage nun: Ich habe vor der Geburt Arbeitslosenhilfe bezogen, dann das Mutterschaftsgeld und nun wieder die Arbeitslosenhilfe, Kindergeld und Erziehungsgeld. Nur beträgt die monatliche Gesamtsumme der Arbeitslosenhilfe jetzt nicht mal 50% von dem wie vor der Mutterschaft. Ist das Rechtens? Es kann doch nicht daran liegen, daß ich zwar arbeitsuchend bin, aber nur für eine Teilzeitstelle?
Bitte antwortet, falls jemand genaueres dazu weiß.
danke
Marion
Bisherige Antworten

Re: Arbeitslosenhilfe nach Mutterschaftsgeld

Ruf doch mal denjenigen, der Deinen Leistungsantrag bearbeitet hat, an und frag nach ! Ich weiß leider nicht, wie es bei Arbeitslosenhilfe ist, aber beim Arbeitslosengeld ist es definitiv so, daß Du nur Leistungen
entsprechend der Stunden erhältst, die Du auch bereit bist zu arbeiten. Auch wenn Du Vollzeit gearbeitet hast, Dich dann arbeitslos meldest und angibst, Du möchtest nur noch Teilzeit arbeiten, bekommst Du nur 50 % des vollen Arbeitslosengeldes. Wahrscheinlich ist das bei Arbeitslosenhilfe genauso !?
LG Claudia

Re: Arbeitslosenhilfe nach Mutterschaftsgeld

Hi Claudia!
Du hast recht. Ich habe nach ewigem Suchen im Internet tatsächlich einen Text gefunden, der genau das wieder gibt, was Du geschrieben hast. Es ist also nicht nur beim Arbeitslosengeld so, sondern auch bei der Arbeitslosenhilfe.
Marion
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