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1.000.ste Erziehungsgeldfrage

Hab gerade etwas weiter unten etwas gelesen, dass das Mutterschaftsgeld in irgendeiner Weise auf das Erziehungsgeld angerechnet wird.
Jetzt meine Frage: heißt das, dass man für die ersten 2 Monate (8 Wochen Mutterschutz) gar kein Erziehungsgeld erhält??
spielt da evtl. wieder das familieneinkommen ne rolle, ob man nun die ersten 2 monate etwas erhält oder nicht??!??
Bisherige Antworten

Re: 1.000.ste Erziehungsgeldfrage

Kommt drauf an ob das gemeinsame Einkommen hochgerechnet über der Einkommensgrenze liegt. Dann bekommt man nix (wie wir) oder anteilig etwas.
Mel

Re: 1.000.ste Erziehungsgeldfrage

Hallo, die 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung werden angerechnet, je nach dem, bekommst du den Differenzbetrag, oder auch gar nichts, d.h. von möglicherweise 6 Monaten Erziehungsgeld kriegts du u. U. nur für 4 Monate Geld. LG Claudia

Re: 1.000.ste Erziehungsgeldfrage

danke schon mal ... aber kennt ihr evtl. diese einkommensgrenze auf die es ankommt??
Gruß mone

Re: 1.000.ste Erziehungsgeldfrage

Hallo Mone,
zur Einkommensgrenze kann ich dir nichts sagen, aber falls die Möglichkeit besteht, kann dein Partner das Erziehungsgeld beantragen, dann gibt es auch die ersten beiden Monate etwas.
LG
Wilu

Re: 1.000.ste Erziehungsgeldfrage

ahhh...danke ... mein mann hat nämlich erziehungsgeld beantragt...aber leider haben wir bis heute (8 wochen nach der geburt) noch kein schreiben vom versorgungsamt erhalten...na ja, vielleicht haben die viel zu tun...oder sind etwas langsam *ggg* LG mone

100.000 DM!

Hallo Mone, so weit ich das im Kopf habe ist die Einkommenshöhe Netto DM 100.000,--, da werden wohl noch ein paar Pausch-Beträge abgezogen, das Limit um für 6 Monate die DM 600,-- zu bekommen, danach sinkt die Einkommenshöhe um mehr als die Hälfte. Maßgebend ist das zu erwartende Einkommen im Jahr der Geburt des Kindes. Wenn diese im Jan, Feb. oder so geboren wird, legt man das Einkommen vom Vorjahr zugrunde. Wenn dein Mann weiterverdient und du Elternzeit nimmst, muss der Mann vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen und du musst wohl nur den ersten Gehaltszettel deines Mutterschutzes mitschicken. LG Claudia
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