Frage zu Stillzeit beim Arbeitsgeber(eilt sehr!!!)
Mein Arbeitgeber möchte jetzt eine Bescheinigung. Was bedeutet denn man hat nur ausnahmsweise Anspruch auf Stillzeit, wenn das Stillen aus medizinischen Gründen weiterhin notwendig ist? Ich wollte meine Tochter ursprünglich mit 1 Jahr abstillen. Es gibt aber momentan Probleme mit dem Essen, da sie Zähne bekommt und außerdem einen Magen-Darm-Infekt hatte, so dass sie kaum Nahrung ? außer Muttermilch ? zu sich nimmt. Es kann aber doch auch nicht sein, dass ich mich rechtfertigen muss, nur weil ich noch stille. Was muss der Arzt denn jetzt auf die Bescheinigung schreiben, so dass ich noch weiterhin die Stillstunde gutgeschrieben bekomme? Denn ich denke ein paar Monate wird es wohl noch dauern.
Danke für Ihre Antwort?
Stillen bis zu welchem Alter? (dies soll ein Gesetzestext sein, finde ich aber nirgends)
Der Anspruch auf Stillzeiten ist nicht an ein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Er ist vielmehr davon abhängig, bis wann das Kind hauptsächlich mit Muttermilch ernährt wird. Bis zum ersten Lebensjahr des Kindes werden Stillzeiten deshalb auch als unproblematisch angesehen. Nach Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Stillzeit nur ausnahmsweise, wenn das Stillen aus besonderen medizinischen Gründen weiterhin notwendig oder zweckmäßig ist.
Re: Frage zu Stillzeit beim Arbeitsgeber(eilt sehr
Viele Grüße,
Christine
Re: Frage zu Stillzeit beim Arbeitsgeber(eilt sehr
ich hab mal gegoogelt und nicht so positives gefunden:
"Es ist nicht ausdrücklich festgelegt, für welchen Zeitraum nach der Niederkunft Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Stillen besteht. Das LAG Niedersachsen ist unter Berücksichtigung des Schrifttums zu §7 MuSchG im Beschluss vom 2.5.1983 - 13 Sa 4/83 - sowie im Urteil vom 29.10.1987- 10 Sa 379/87-(NZA1988,312) zu der Auffassung gekommen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers ein Anspruch auf unbestimmte Zeit nicht bestehe, sondern in Fällen anormaler langer Fortsetzung des Stillens die Möglichkeit des Rechtsmissbrauchs gegeben sein kann. Das LAG geht davon aus, dass der Schutz sich auf das erste Lebensjahr des Kindes beschränke, da keine mutterschutzgesetzliche Norm (z.B. §6 Abs.1 und 2, §9, §13 MuSchG) eine arbeitsrechtliche Vergünstigung für einen längeren Zeitraum gewähre. Dies müsse auch für den Anspruch auf bezahlte Stillzeit nach §7 gelten. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat sich mit Urteil vom 24.8.1983 - 5 Ca 7/83 - (ARST 1984, 10) dieser Auffassung angeschlossen. Es hat ausgeführt, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung der stillenden Mütter spätestens dann nicht mehr gegeben ist, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. "
Ausserdem steht dort, dass man grundsaetzlich nur einen Anspruch auf Pausen hat, wenn man in der Zeit auch wirklich stillt/abpumpt. Stillzeiten ausserhalb der Arbeitszeit rechtfertigen keine Pausen bzw. allgemein verkuerzte Arbeitszeit, auch wenn das oft im gegenseitigem Einvernehmen mit dem AG so gehandhabt wird.
Sorry, dass ich dir da leider nicht weiterhelfen kann. Vielleicht findest du ja einen stillfreundlichen Arzt, der euch die derzeitige Notwendigkeit des Stillens bestaetigt (dass es grundsaetzlich auch fuer Kleinkinder wichtig ist, wird wohl in dieser Gesellschaft einfach nicht akzeptiert).
LG
Berit
Re: Frage zu Stillzeit beim Arbeitsgeber(eilt sehr!!!)
weil mir das mit der Stunde Stillzeit zu doof war, habe ich von Angang an (5. Monat) während der Frühstückspause abgepumpt.
Was nützen noch so schöne Gesetze - wenn man sich rumstreiten muss, bleibt am Ende noch die Milch vom Stress weg. *urgs*
LG Uta (Tom 2,5)
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