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absolutes Beschaftigungsverbot

Sehr geehrte Experten,
vor 3 Wochen ist bei mir aufgrund von Ohnmachts-und Schwindelanfällen Mitralklappenprolaps festgestellt worden. Seitem bin ich krankgeschrieben und mein Arzt will mich weiterhin krankschreiben evtl. bis zur Geburt. Dadurch hätte ich finanzielle Einbußen, weil ich mein volles Gehalt nicht mehr bekomme sondern nur Krankengeld. Kann mir meine Frauenärztin durch diese Diagnose ein absolutes Beschäftigungsverbot erteilen, obwohl das nicht direkt was mit dem Baby zu tun hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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Re: absolutes Beschaftigungsverbot

s.u.
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