Suchen Menü

absolutes Beschaftigungsverbot

Sehr geehrte Experten,
vor 3 Wochen ist bei mir aufgrund von Ohnmachts-und Schwindelanfällen Mitralklappenprolaps festgestellt worden. Seitem bin ich krankgeschrieben und mein Arzt will mich weiterhin krankschreiben evtl. bis zur Geburt. Dadurch hätte ich finanzielle Einbußen, weil ich mein volles Gehalt nicht mehr bekomme sondern nur Krankengeld. Kann mich mir Frauenärztin durch diese Diagnose ein absolutes Beschäftigungsverbot erteilen, obwohl das nicht direkt was mit dem Baby zu tun hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Bisherige Antworten

Re: absolutes Beschaftigungsverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann nur attestiert werden, wenn durch ihre berufliche Tätigkeit ein Risiko für sie oder ihr Kind besteht. Das ist aber nicht der Fall. Eine Arbeitsunfähigkeit ist hier der korrekte Weg.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen