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Zytomegalie

Lieber Herr Niding
jetzt habe ich das erstemal etwas über Zytomegalie in der Schwangerschaft gelesen und frage mich nun, wie gefährlich das wirklich ist. Ich bin sehr wahrscheinlich CMV negativ hüte aber 2 mal die Woche einen 10 monate alte Jungen der 2 Schwestern im Hortalter hat. Darf ich ihn nun nicht mehr hüten? Mein Sohn ist knapp 4 Jahre alt und geht ebenfalls 2 mal die Woche in die Kinderkrippe wo es auch noch Säuglinge gibt. Ich mache mir nun Sorgen wegen einer Ansteckung des CM-Virus.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Gruss
Bisherige Antworten

Re: Zytomegalie

Hallo
Die Übertragung einer Cytomegalie erfolgt bei jungen Frauen (bis 20 Jahre) überwiegend durch Sexualkontakt und bei Frauen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren hauptsächlich durch Kontakt mit CMV-ausscheidenden Säuglingen und Kleinkindern (Urin oder Speichel).
Für die Übertragung durch Schmierkontakt ist in der Regel ein längerer Kontakt notwendig.
Die Rate der Primärinfektion in der Schwangerschaft beträgt in Deutschland etwa 1%. Dabei kommt es in 30-40% zu einer Übertragung auf das Kind. 10%dieser Kinder zeigen schon bei der Geburt eine Schädigung, bei fehlender Behandlung kann es bei 10-15% der Kinder zu Folgeschäden (meist Hörschäden) kommen.
Das Risiko einer Infektion des Kindes steigt mit zunehmendem Schwangerschaftsalter, das Risiko für schwere kindliche Schäden nimmt aber ab.
Das Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Zytomegalie (CMV)
Die Übertragung des CMV-Virus erfolgt als Schmierinfektion über Körperflüssigkeiten wie z.B. Blut, Urin, Speichel oder beim Stillen durch Muttermilch. In den ersten drei Lebensjahrenwerden Kinder besonders häufig infiziert.
Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommtes in 35-50% der Fälle zu einer Übertragung auf das Ungeborene, welches z. T. bleibendeSchäden erleidet. Bei 7-10% der infizierten Säuglinge treten z. B. eine geistige Behinderung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit und Bewegungsstörungen auf. Etwa 10% der erkranktenKinder versterben.
Schwangere mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Daher ist ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kinder während der gesamten Schwangerschaft untersagt.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette sind zu vermeiden, geeignete Handschuhe sind zu tragen und eine Freistellung vom Wickeln (auch bei älteren, behinderten Kindern) sollte erfolgen. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten."
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