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Zytomegalie

Hallo Dr. Nuding,
also ich bin völlig verunsichert mit dieser Zytomegalie-Geschichte. Habe hier in diversen Foren drüber gelesen und meine FÄ letzte Woche gebeten, einen Bluttest zu machen. Vorhin rief sie mich an und bestätigte, dass ich bereits einmal eine Zytomegalie hatte. Ich bin jetzt in der 7. SSW und arbeite 2 Tage in einem Kindergarten. Dort übe ich die Tätigkeit einer Hauswirtschaftskraft aus, dh. für die Kinder Essen zubereiten mit allem Drum und Dran (Tische säubern, kehren, abwaschen, etc.)
Mein Jüngster geht auch in diesen Kindergarten, ist 4. Jahre alt. Es kommt öfters vor, dass ich ihm dann während meiner Arbeitszeit auf der Toilette "behilflich" bin.
Nun meine Fragen:
wie gross ist denn das Risiko nun, mich unter diesen Bedingungen mit einer erneuten Zytomegalie anzustecken ?
bin ich denn nicht immun gegen diese Krankheit, wenn ich sie schon mal hatte ?
was bedeutet das für mein Ungeborenes, kann da trotzdem eine Uebertragung stattfinden ?
reicht ein Attest von meiner FÄ über eine ungeschützte SS bei einer Zytomegalie-Ansteckungsmöglichkeit aus, um mich vom Arbeitgeber für die nächsten 7 Monate krankschreiben zu lassen ?
Ich bin völlig verunsichert, da ich vor einem halben Jahr ja auch schon mal eine FG hatte. Keiner wusste warum. Könnte nicht da die Erstinfektion gewesen sein ???Meine 3 ersten Kinder sind kerngesund, da habe ich jedoch auch noch nicht im KIGA gearbeitet...
ich danke ihnen für eine Antwort !!!
LG Sandra F.
Bisherige Antworten

Re: Zytomegalie

Hallo
Gefährlich sind in erster Linie Erstinfektionen, das Risiko bei wiederkehrenden Infektionen ist eher gering.
Ein Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten mit Ansteckungsrisiko für Zytomegalie wird nur bei unbekannter oder fehlender Immunität empfohlen.

Re: Zytomegalie

das heisst also, dass ich jetzt immun dagegen bin und ich mit nötiger Vorsicht meiner Tätigkeit im KIGA weiter nachgehen kann ?
Besten Dank nochmals für Ihre Antwort
LG Sandra F.

Re: Zytomegalie

So sieht es der Arbeitsschutz vor. Ein sehr geringes Restrisiko bei einer Reinfektion bleibt allerdings.
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