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Zytomegalie

Hallo Dr. Nuding, ich habe eigentlich erst vor kurzem von der Krankheit Zytomegalie gelesen. Meine FA hat nichts von einer Infektionsgefahr in der Schwangerschaft erwähnt, ich habe somit auch keine Ahnung, ob ich diese Infektion schon mal durchgemacht habe. Ich habe gelesen, dass im Kindergarten das Virus sehr häufig anzutreffen ist. Jetzt eine Frage: Mein 3-jähriger Sohn geht seit kurzem in den Kindergarten. Ich befinde mich in der 34. SSW. Macht es jetzt noch Sinn, sich testen zu lassen, ob man immun ist? Was hätte ich denn überhaupt für Möglichkeiten um mich vor einer Ansteckung zu schützen, sollte ich nicht immun sein? Würden Sie eine Herausnahme meines Sohnes aus dem Kindergarten empfehlen, oder wäre das völlig übertrieben? Würde eine Infektion zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft noch zu starken Schäden des Babys führen?
Bisherige Antworten

Re: Zytomegalie

Die Übertragung einer Cytomegalie erfolgt bei jungen Frauen (bis 20 Jahre) überwiegend durch Sexualkontakt und bei Frauen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren hauptsächlich durch Kontakt mit CMV-ausscheidenden Säuglingen und Kleinkindern (Urin oder Speichel).
Für die Übertragung durch Schmierkontakt ist in der Regel ein längerer Kontakt notwendig.
Gefährlich sind in erster Linie Erstinfektionen, das Risiko bei wiederkehrenden Infektionen ist eher gering.
Die Rate der Primärinfektion in der Schwangerschaft beträgt in Deutschland etwa 1%. Dabei kommt es in 30-40% zu einer Übertragung auf das Kind. 10%dieser Kinder zeigen schon bei der Geburt eine Schädigung, bei fehlender Behandlung kann es bei 10-15% der Kinder zu Folgeschäden (meist Hörschäden) kommen.
Das Risiko einer Infektion des Kindes steigt mit zunehmendem Schwangerschaftsalter, das Risiko für schwere kindliche Schäden nimmt aber ab.
Das Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Zytomegalie (CMV)
Die Übertragung des CMV-Virus erfolgt als Schmierinfektion über Körperflüssigkeiten wie z.B. Blut, Urin, Speichel oder beim Stillen durch Muttermilch. In den ersten drei Lebensjahrenwerden Kinder besonders häufig infiziert.
Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommtes in 35-50% der Fälle zu einer Übertragung auf das Ungeborene, welches z. T. bleibendeSchäden erleidet. Bei 7-10% der infizierten Säuglinge treten z. B. eine geistige Behinderung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit und Bewegungsstörungen auf. Etwa 10% der erkranktenKinder versterben.
Schwangere mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Daher ist ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kinder während der gesamten Schwangerschaft untersagt.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette sind zu vermeiden, geeignete Handschuhe sind zu tragen und eine Freistellung vom Wickeln (auch bei älteren, behinderten Kindern) sollte erfolgen. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten."
Selbst bei fehlender Immunität wäre es in der Regel nicht notwendig, das Kind aus dem Kindergarten zu lassen.
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