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Zytomegalie

Lieber Dr. Nuding, ich bin nicht immun gegen Zytomegalie und beruflich sehr häufig im sehr engen Kontakt mit Kindern (Windeln wechseln, trösten,usw.)Gibt es eine Möglichkeit sich zu schützen, welche Gefahr geht von dieser Krankheit aus? Stimmt es dass es sich dabei um die häufigste Pränatalinfektion handelt, die zu Behinderungen führt? Vielen Dank
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Re: Zytomegalie

Hallo
Die Übertragung einer Cytomegalie erfolgt bei jungen Frauen (bis 20 Jahre) überwiegend durch Sexualkontakt und bei Frauen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren hauptsächlich durch Kontakt mit CMV-ausscheidenden Säuglingen und Kleinkindern (Urin oder Speichel).
Für die Übertragung durch Schmierkontakt ist in der Regel ein längerer Kontakt notwendig.
Gefährlich sind in erster Linie Erstinfektionen, das Risiko bei wiederkehrenden Infektionen ist eher gering.
Die Rate der Primärinfektion in der Schwangerschaft beträgt in Deutschland etwa 1%. Dabei kommt es in 30-40% zu einer Übertragung auf das Kind. 10%dieser Kinder zeigen schon bei der Geburt eine Schädigung, bei fehlender Behandlung kann es bei 10-15% der Kinder zu Folgeschäden (meist Hörschäden) kommen.
Das Risiko einer Infektion des Kindes steigt mit zunehmendem Schwangerschaftsalter, das Risiko für schwere kindliche Schäden nimmt aber ab.
Die wichtigste Massnahme bei fehlender Immunität ist der Schutz vor einer Ansteckung.
Das Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Zytomegalie (CMV)
Die Übertragung des CMV-Virus erfolgt als Schmierinfektion über Körperflüssigkeiten wie z.B. Blut, Urin, Speichel oder beim Stillen durch Muttermilch. In den ersten drei Lebensjahrenwerden Kinder besonders häufig infiziert.
Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommtes in 35-50% der Fälle zu einer Übertragung auf das Ungeborene, welches z. T. bleibendeSchäden erleidet. Bei 7-10% der infizierten Säuglinge treten z. B. eine geistige Behinderung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit und Bewegungsstörungen auf. Etwa 10% der erkranktenKinder versterben.
Schwangere mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Daher ist ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kinder während der gesamten Schwangerschaft untersagt.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette sind zu vermeiden, geeignete Handschuhe sind zu tragen und eine Freistellung vom Wickeln (auch bei älteren, behinderten Kindern) sollte erfolgen. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten."
Falls es in der Schwangerschaft zu einer Infektion kommt und sich bei der Fruchtwasseruntersuchung Viren finden kann versucht werden, durch eine Antikörpertherapie (Hyperimmunglobulin) das Risiko einer Schädigung zu vermindern.
Nach der Geburt kann bei nachgewiesener Infektion des Kindes eine Therapie mit Ganciclovir das Risiko für Spätschäden (besonders Hörschäden) senken.
In ihrem Fall müsste sofort ein Beschäftigungsverbot für die genannten Tätigkeiten attestiert werden.
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