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Zu Julia M. Krankschreibung o.Beschäftigungsverbot

Hallo Julia M. (weiß nicht, wie ich Dich/Sie sonst kontaktieren soll)
Kleiner Tip von einer Personalerin: Lassen Sie sich lieber ein Beschäftigungsverbot lt. § 3 des Mutterschutzgesetzes vom Arzt ausstellen. (Dürfte bei Ihren Symptomen nebst Riskioschwangerschaftsbescheinigung kein Problem sein) Vorteil: Sie bekommen bis zur Entbindung Ihren vollen Lohn. Lassen Sie sich jedoch krank schreiben bekommen Sie nur 6 Wochen volles Gehalt/Lohn und danach 67 % davon von der Krankenkasse!
Alles Gute, für die Schwangerschaft!
Sylke K. (SSW 28 + 5)
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