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Zottenreifungsarretierung

Liebes Expertenteam,
ich habe vor zwei Wochen meine Tochter in der 37. SSW tot geboren. Die Autopsie hat ergeben, dass eine ausgeprägte Zottenreifungsarretierung vorgelegen hat.
Meine Frage ist nun, ob man dies nicht bei den Vorsogeuntersuchungen hätte erkennen können? Zudem möchte ich gerne wissen, wie es zu einer solchen Störung kommen kann (Gründe) und ob die Gefahr bei einer erneuten Schangerschaft erneut besteht und kontrollierbar ist.
Können Sie mir dazu für Laien verständliche Literatur empfehlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
A. Jendretzki
Bisherige Antworten

Re: Zottenreifungsarretierung

Hallo, bei einer Zottenreifungsarretierung kann es zu einer Funktionsstörung des Mutterkuchens kommen. Manchmal macht sich das dadurch bemerkbar, dass das Kind nicht mehr ausreichend wächst.
Manche Schwangerschaftskomplikationen, wie z.B. das Totgeburten oder wiederholte Fehlgeburten kommen bei bestimmten Gerinungsstörungen (z.B. Antithrombinmangel, Protein C-Mangel, Protein S-Mangel, APC-Resistenz, Faktor V-Leiden, Hyperhomozysteinämie, Prothrombinmutation oder Antiphospholipidsyndrom) gehäuft vor. Bei o.g. Problemen kann deswegen eine Abklärung vor der nächsten Schwangerschaft Sinn machen. Je nach Befund kann bei einer weiteren Schwangerschaft dann eine Prophylaxe durch Heparin, ASS oder Folsäure durchgeführt werden.
Laienliteratur kann ich Ihnen dazu leider nicht empfehlen.

Re: Zottenreifungsarretierung

Hallo Herr Dr. Nuding,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn es aber keinen Wachstumsrückstand wie bei unserem Baby gegeben hat (3010 Gramm und 52 cm in der 37 SSW), konnte die Störung demnach nicht in den normalen Vorsorgeuntersuchungen erkannt werden?
Hätte ein Doppler unserem Baby evt. das Leben retten können (ich nehme an, dass die Zottenproblematik darauf zu ersehen gewesen wäre)???
Für Ihre nochmalige Antwort darf ich mich bereits jetzt herzlich bedanken.
Gruß
A. Jendretzki

Re: Zottenreifungsarretierung

Hallo, wenn zufällig wenige Tage vor dem Ereignis ein Doppler durchgeführt worden wäre wäre die Unterfunktion des Mutterkuchens wahrscheinlich rechtzeitig erkannt worden.
Vor solchen Komplikationen gibt es aber keine 100%ige Sicherheit.
Nach den deutschen Mutterschaftsregeln wird der letzte routinemäßige Vorsorge-US zwischen der 29. und der 32. SSW durchgeführt. Doppleruntersuchungen sind bei normalen Schwangerschaftsverläufen überhaupt nicht vorgesehen.
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