Suchen Menü

Problem

Bin jetzt in der 19 SSW. es ist meine zweite Schwangerschaft.In der ersten hatte ich eine Frühgeburt in der 31 SSW nach Blasensprung ( 26 SSW).Mein Mann ist wahrscheinlich erneut an NHL erkrankt.Das ist für mich ein richtiger Hammer,seit Oktober 06 wird jetzt gerätselt ob es wieder ein Rezidiv ist (mit Punktionen und Milzentfernung)auch diskussion über erneute Chemo.Ich habe fast täglich Schmerzen im Unterbauch mehr Krämpfe,lt.Orthopäden auch Blockade in der re. ISF, Kreislaufprobleme (RR zw. 90/50 und 145 /85) und bin ständig müde,
letzte Woche hatte ich einen Hb von 6,7 mmol/l.Ich arbeite eigentlich in einer häuslichen Krankenpflege mit Onkologischen Patienten und habe im Moment nicht die Kraft mich meiner Arbeit zustellen.Bin seit 8 Wochen auch krankgeschrieben.lt.meiner Ärztin ist alles in Ordnung,ich habe Angst das durch den Stress und die psychische Belastung wieder eine Frühgeburt kommt und habe von einem Individuellen Beschäftigungsverbot gehört. Meine FA tut sich sehr schwer komme mir dort oft unverstanden vor und nicht ernst genohmen.Ab wann gilt dieses Beschäftigungsverbot und welche Vorraussetzungen muss ich dafür erfüllen.Habe ich ein anrecht darauf.
Bisherige Antworten

Re: Problem

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann attestiert werden, wenn durch ihre Tätigkeit eine Gefahr für sie oder ihr Kind besteht, z.B. wenn sie schwer heben müssen und ihr Arbeitgeber ihnen keine andere Tätigkeit anbietet.
Bei ihnen liegt das Problem aber wahrscheinlich nicht am Arbeitsplatz, sondern es bestehen - verständliche - Beschwerden durch die private Belastung. Deswegen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wahrscheinlich korrekter.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen