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Nochmal wegen makrosomie

1)Habe ich denn das recht auch so etwas bei der klinik einzufordern oder ist das deren entscheidung?
2)Was ich auch noch komisch finde ist, daß meine ärztin in
der klinik in meine akt egeschrieben hat, daß ich eine vaginale geburt nach aufklärungsgespräch wünsche.
Da sie mich aber über nichts aufgeklärt hat und mir auch keinen kaiserschnitt angeboten hat frage ich mich ob
das rechtlich konfor m ist?
3)Und sie meinen si ewürden einen kaiserschnitt ab
dem moment anbieten ab dem das kind laut us 4000g
wiegt, oder ab dem moment ab dem es abzusehen ist
daß das kind soviel wiegen wird bei der geburt?
Was ich auch eigenartig find eist das immer gesagt wird
das ich das schon schaffen werde da ich schon so ein
grosses kind geboren habe. Hat das denn damit was zu tun?
Vielen dank nochmal
Bisherige Antworten

Re: Nochmal wegen makrosomie

Hallo,
1. wenn ihnen bei einem Schätzgewicht von über 4000g bei vorangegangener Schulterdystokie ein Kaiserschnitt verweigert wird soollten sie an einer anderen Klinik eine Zweitmeinung einholen.
2. das ist nicht rechtens. Sie sollten das auf jeden Fall ansprechen!!
3. Im Gegenteil, das Risiko für eine Schulterdystokie ist bei ihrer Vorgeschichte erhöht!
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