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Mutterschutzgesetz

Hallo,
habe gelesen lt. Mutterschutzgestzt darf man ab dem 6. Monat nur vier Stunden stehen. Ich arbeite in einer Apotheke ( 10 Std. täglich)und muss fast ständig stehen. Ich habe starke Schmerzen in den Beinen und Fußgelenken.
Meine Frage: Sind die vier Std. auf den ganzen Tag bezogen oder muss ich nach ein paar Minuten sitzen wieder vier Std . stehen?
Vielen Dank für ihre Antwort
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutzgesetz

Hallo, der Gesetzestext lautet:
2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
2.nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet
Neben dem Gesetzestext gibt es aber auch die Möglichkeit, ein individuelles Beschäftigugnsverbot zu attestieren. Das kann ihr FA machen, wenn durch ihre Tätigkeit ihre Gesundheit gefährdet wird.
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