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Mal ne etwas andere Frage

HAllo,
wg. dem Wochenende stelle ich meine Frage mal bei Ihnen.
Ich bin in der 6SSW und habe Heute die Kündigung meines AG erhalten (fristgerecht aber wahrscheinlich weil ich seit einer Woche krank geschrieben bin)
Ich weiß das diese unwirksam ist und würde jetzt gerne wissen wie lange die Frist ist in der ich dem AG die SS mitteilen muß? Finde verschiedenne Angaben. Außerdem wie gehe ich weiter vor?
Außerdem ist meine Frage ob es unter diesen Umständen ratvoll wäre ein Beschäftigungsverbot zu erhalten? Wenn ich weiter Arbeiten gehen würde würde meine Chefin mich das spüren lassen...
Freue mich über eine Antwort und wünsche ein schönes Wochenede.
NR
Bisherige Antworten

Re: Mal ne etwas andere Frage

Hallo, einer werdenden Mutter darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war oder bis zu zwei Wochen nach der ausgesprochenen Kündigung bekannt gegeben wurde. Dies gilt auch in der Probezeit.
Schauen Sie doch mal unter: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html nach.
Ein Beschäftigungsverbot kann attestiert werden, wenn durch ihre Tätigkeit ein Risiko für Sie oder ihr Kind besteht. Ob das tatsächlich der Fall ist lässt sich auf die Distanz nicht beurteilen.
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