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Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo,
ich habe eine Frage zum individuellen Beschäftigungsverbot.
Dazu folgender Sachverhalt:
Ich bin in der 28. SSW, bin voll berufstätig (40-h-Woche), arbeite als Assistentin der Geschäftsleitung am Bildschirmarbeitsplatz (95%). Bisher verlief die Schwangerschaft relativ normal, ausser: Blutungen von 12.-15. SSW, Nabelschnur nur 1 Vene + 1 Arterie, und Schrittmacherpatientin. Ich bin gesund, aber ich fühle mich durch die Arbeit gestresst, was sich auch schon auf die Schwangerschaft auswirkt, indem sich ein Überdruck in der rechten Uterushälfte aufgebaut hat. Zudem hat sich durch den Druck des Köpchens in der linken Leiste eine Krampfader gebildet. Ansonsten fehlt mir rein körperlich nichts. Es ist nur einfach so, dass ich durch den Arbeitsstress und die lange Fahrtstrecke zur Arbeit (eine Tour 60 km) psychisch labiler werde, immer nervös bin und manchmal unter Angstzuständen leide.
Mein Problem:
Meine Ärztin will mich zwar sofort krank schreiben, aber ein individuelles Beschäftigungsverbot will sie nicht attestieren, da sie wohl Probleme bei der Abrechnung mit der Krankenkasse bekommt. Mein Arbeitgeber will das beste für mich und mein Baby.
Warum will sie mir kein solches Attest ausstellen? Lt. § 3 MuSchG ist dies doch zulässig? Für mich ist das individuelle Beschäftigungsverbot rein finanziell auch günstiger? Wie soll ich mich verhalten und welche Möglichkeiten habe ich diesbezüglich?
Vielen Dank.
Bisherige Antworten

Re: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn ein Grund für ein Beschäftigungsverbot vorliegt (da bin ich mir allerdings nicht so sicher) muss ihre FÄ auch ein Attest ausschreiben. Ein Problem mit der Krankenkasse gibt es bei einem begründeten Beschäftigungsverbot nicht.
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