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Grippe-Schutzimpfung

Lieber Herr Dr. Nuding,
würden Sie mir zu einer Grippe-Schutzimpfung Anfang November raten, wenn ich Ende Dezember wieder versuchen möchte (darf), schwanger zu werden?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße,
Isabell
Bisherige Antworten

Re: Grippe-Schutzimpfung

Hallo, eine Grippeimpfung ist prinzipiell auch in der Schwangerschaft
möglich.
Das Robert Koch Institut empfiehlt dazu:
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist die
Grippeimpfung für schwangere Patientinnen nicht grundsätzlich angeraten.
Eine Schwangerschaft stellt aber auch keine Kontraindikation dar, obwohl
die STIKO rät, dass nicht dringend indizierte Impfungen während der
ersten 3 Monate der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden sollen.
Impfungen mit Lebendimpfstoffen, z.B. MMR, Varizellen sind dagegen in
der Schwangerschaft kontraindiziert. Da es sich beim Influenzaimpfstoff
um einen Totimpfstoff handelt, könnte man in begründeten Fällen -hier
muss der Arzt entscheiden - jenseits des ersten Trimenons durchaus
impfen.
Es gibt Länder in denen eine Influenzaimpfung von Schwangeren jenseits
des ersten Trimenons generell empfohlen wird, wenn der zu erwartende
Geburtstermin in die Influenzasaison (in Deutschland Dezember - April)
fällt, weil man davon ausgeht, dass die Schwangerschaft das Risiko einer
schwer verlaufenden Virusgrippe erhöht. Bei einer Impfung gegen Grippe
jenseits des ersten Trimenons sind keine negativen Auswirkungen für das
Ungeborene und keine Komplikationen für die Schwangere zu erwarten,
Daten hierzu aus größeren tierexperimentellen oder klinischen Studien
fehlen jedoch. Treten aber Schwangerschaftskomplikationen auf, so sind
diese meistens schwer von natürlichem Verlauf oder möglichen
Impfkomplikationen zu trennen. In den Fachinformationen zu den
Impfstoffen wird deshalb dringend eine entsprechende
Risiko-Nutzenanalyse angeraten. Aufgrund der bis jetzt vorliegenden
Daten kann eine Bewertung der Teratogenität und Embryotoxizität in der
Schwangerschaft nur unzureichend erfolgen. Bei Schwangeren, die zu einer
Risikogruppe gehören, sollte das mögliche Risiko einer Infektion
gegenüber dem Risiko einer Impfung genauestens abgewogen werden.

Nachtrag

Zu den Risikogruppen gehören:
-Personen über 60 Jahre;
-Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen;
-Kinder (ab 6 Monaten), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter
gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z.B.
chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, angeborener oder
erworbener Immunschwäche, HIV-Infektion;
-Personen mit erhöhter Gefährdung, z.B. medizinisches Personal, Personen
in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr;
-Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute
ungeimpfte Risikopersonen fungieren können;
-bei Schwangeren wird im Fall eines individuell erhöhten
Erkrankungsrisikos - bevorzugt im 2. Drittel der Schwangerschaft - zur
Impfung geraten. Ihr Arzt wird hier eine individuelle
Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen.
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