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FG

Sehr geehrter Herr Nuding,
bei meinen täglichen Überlegungen bin ich auf Folgendes gestoßen:
Bei meiner letzten Schwangerschaft hatte ich meine letzte Periode am 13.11.2006 (26-Tage-Zyklus). Danach war ich am 07.12.2006 auf einer Geburtstagsparty und hatte Alkohol (Wein) konsumiert. Am 20.04.2007 kam es zu einer Totgeburt. Kann es sein, dass ich am 07.12. bereits schwanger war und dass Alkohol meinem Kind geschadet hat (komplexes Fehlbildungssyndrom (Wasserkopf, zusammengewachsene Finger und Zehen), welches nicht aufgeklärt wurde? Kann es sein, dass es gar kein genetisches Problem ist, sondern Alkoholkonsum zu den Fehlbildungen geführt hat?
LG
Bisherige Antworten

Re: FG

Hallo, nach dem derzeitigen Wissensstand gibt es nur wenige, sehr selten auftretende Erkrankungen, die durch eine Schädigung in der Zeit zwischen Zeugung und dem 32. Zyklustag entstehen (z.B. das sog. Prader-Willi-Syndrom oder das Beckwith-Wiedemann-Syndrom ). In den meisten Fällen einer Schädigung würde es zu einer Fehlgeburt kommen (man spricht bis zum 32. Zyklustag vom Alles oder Nichts Gesetz).
Es kann natürlich auch sein, dass sich die Schwangerschaft ganz normal weiterentwickelt.
Die o.g. Störungen sind sehr selten, so kommt das das Beckwith-Wiedemann-Syndrom nur in 1 von 14500 Schwangerschaften vor.
Das liegt deutlich unter dem statistsichen Fehlbildungsrisiko, das für alle Schwangerschaften gilt.
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass das Syndrom durch einen einmaligen Alkoholgenuss ausgelöst wurde.
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Diskussionsverlauf
  • FG
    27.06.2007, 15:32 Uhr
    • Re: FG
      27.06.2007, 18:46 Uhr
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