Dieselölgeruch
seit ca. 14 Tagen ist an meinem Arbeitsplatz starker Dieselölgeruch, der von unserer Produktionshalle in den 1. Stock in unser Büro heraufzieht (in der Produktion war das Öl ausgelaufen). Am letzten Freitag war es so schlimm mit dem Gestank (ich hatte Übelkeit, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Augenbrennen), dass ich mich in ein leeres Büro gesetzt habe, dass nur 1x wöchentl. von einer Aushilfe benutzt wird. Sonst sitze ich in einem Grossraumbüro mit vier anderen Kollegen.
Frage: Kann dieser Geruch schädlich für das Ungeborene sein? Den anderen Kollegen ging es auch nicht besser, aber ich mache mir eben schon Sorgen um das Ungeborene.
Im Mutterschutzgesetz steht, dass Schwangere keinen gefährlichen Gerüchen, Nebeln oder Sonstigem ausgesetzt sein dürfen (daher auch mein Umsetzen in ein anderes Büro) und ich frage mich, ob das hier auf diese Situation zutrifft. Wie würden Sie das Einschätzen?
Vielleicht kennen Sie ein Internetforum wo ich meine Frage noch stellen könnte, falls meine Frage Ihren Bereich nicht betreffen würde.
Vielen Dank im voraus
MfG
Marisa C. (19+7)
Re: Dieselölgeruch
Heizöldämpfe enthalten flüchtige Kohlenwasserstoffe und Benzol. Das Einatmen kann zu
Gesundheitsbeeinträchtigungen (wie vorübergehende Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel,
Konzentrationsstörungen) führen. Benzol kann Blutkrebs auslösen.
Prinzipiell kann das Einatmen von Lösungsmitteln in der Schwangerschaft zu einer schweren Schädigung führen. So können Gehirn, Leber und Niere geschädigt werden. Das ist bekannt von Frauen, die in der Schwangerschaft geschnüffelt haben.
Re: Dieselölgeruch
Halten Sie auch einen kurzzeitigen Aufenthalt in besagtem Büro für gefährlich? Wie beschrieben sitze ich in einem anderen Büro z.Z., muss aber um bestimmte Tätigkeiten auszuführen, Ablage, Emails lesen, usw., in mein Stammbüro.
Habe am 21.05. ein Organscreening, sollte ich dies mit meiner FÄ besprechen? Habe nun noch mehr Sorge um mein Baby, da ich dieser Situation nunmehr seit einigen Wochen ausgesetzt war und es erst am letzten Freitag sehr schlimm wurde, mit den von Ihnen beschriebenen Symptomen.
Habe sogar im MuSchG gelesen, dass ein Arzt unter diesen Bedingungen ein Arbeitsverbot aussprechen kann. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe.
MfG
Marisa C. (19+7)
Re: Dieselölgeruch
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