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Cytomegalie

Hallo,
bin in der 11. SSW. Bei einer Untersuchung kam heraus:
CMV-IgG/EIT 1: Das bedeutet doch, dass ich nicht immun bin, oder?
Wie kann ich mich vor dieser Krankheit schützen?
Der Test stammt allerdings vom 19.12.06, da war ich noch nicht schwanger.
P.S: habe ein 1. Klässer, ein Kindergartenkind (5 Jahre) und eine 9 Monate alte Tochter.
Sollte ich diese Untersuchung jetzt alle paar Wochen machen lassen oder wie geht man vor?
Danke
Bisherige Antworten

Re: Cytomegalie

Hallo, ich bin kein Labormediziner, deswegen kann ich ihnen die Frage nur eingeschränkt beantworten. Ich sehe es aber auch so, dass keine Immunität besteht.
Die Übertragung einer Cytomegalie erfolgt bei jungen Frauen (bis 20 Jahre) überwiegend durch Sexualkontakt und bei Frauen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren hauptsächlich durch Kontakt mit CMV-ausscheidenden Säuglingen und Kleinkindern (Urin oder Speichel).
Für die Übertragung durch Schmierkontakt ist in der Regel ein längerer Kontakt notwendig.
Gefährlich sind in erster Linie Erstinfektionen, das Risiko bei wiederkehrenden Infektionen ist eher gering.
Es kann auch selten zu einer Reinfektion eigentlich immuner Frauen durch einen neuen Virusstamm kommen. Das Risiko einer Infektion der ungeborenen Kinder liegt dabei bei 1%, 8% dieser Kinder (also 0,08% aller Kinder ) werden geschädigt (meist Hörprobleme).
Die wichtigste Massnahme bei fehlender Immunität ist der Schutz vor einer Ansteckung.
Das Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Zytomegalie (CMV)
Die Übertragung des CMV-Virus erfolgt als Schmierinfektion über Körperflüssigkeiten wie z.B. Blut, Urin, Speichel oder beim Stillen durch Muttermilch. In den ersten drei Lebensjahrenwerden Kinder besonders häufig infiziert.
Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommtes in 35-50% der Fälle zu einer Übertragung auf das Ungeborene, welches z. T. bleibendeSchäden erleidet. Bei 7-10% der infizierten Säuglinge treten z. B. eine geistige Behinderung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit und Bewegungsstörungen auf. Etwa 10% der erkranktenKinder versterben.
Schwangere mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Daher ist ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kinder während der gesamten Schwangerschaft untersagt.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette sind zu vermeiden, geeignete Handschuhe sind zu tragen und eine Freistellung vom Wickeln (auch bei älteren, behinderten Kindern) sollte erfolgen. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten."
Es ist natürlich nicht möglich, diese Empfehlungen bei den eigenen Kindern komplett umzusetzen. Sinnvoll ist dann eben, nach Kontakt mit Speichel oder Urin gut die Hände zu waschen.
Bei fehlender Immunität wird eine Kontrolluntersuchung im 2. Schwangerschaftsdrittel empfohlen.
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