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Beschäftigungsverbot

Hallo,
mir wurde vor drei Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.Ist das jetzt wie eine Krankmeldung??Oder wie muss man das verstehen.Bei einer Krankmeldung gibts ja Probleme, wenn mich mein Chef z.b. in der Stadt sehen würde.Heisst das bei dem Beschäftigungsverbot , dass ich das Haus nicht mehr verlassen darf, ausser zum Arzt?Ich kann doch nicht noch 6 Monate den ganzen Tag zuhause sitzen.
Danke für Ihre Antwort.
Gruss Nicole
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Re: Beschäftigungsverbot

Was ich noch vergessen habe...aufgrund meiner Thrombosewerte, warte ich nun die Unntersuchungsergebnisse ab und es wird in Erwägung gezogen, mir die DD über Mittel dagegen zu geben.Nun habe ich gehört, dass dieses ASS im Gegensatz zu Heparin plazentagängig ist.Zu welcher Behandlung würden sie raten?

Re: Beschäftigungsverbot

Statt DD meinte ich die SS über

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo, bei einem Beschäftigungsverbot müssen sie sich nicht besonders schonen.
Ob ASS oder Heparin sinnvoller ist hängt von der Art der Gerinnungsstörung ab.
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