Beschäftigungsverbot
was MUSS in einem Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber drinstehen - bzw. gibt es irgendwo einen Vordruck?
danke
Re: Beschäftigungsverbot
Das ärztliche Zeugnis muss das Beschäftigungsverbot, seinen Umfang sowie die Gründe konkret bezeichnen. Aus dem Attest muss präzise hervorgehen, welche Arbeiten die Schwangere noch verrichten kann.
Es wird in der Regel aber empfohlen, das Attest möglichst kurz zu halten.
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