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Beschäftigungsverbot

Hallo,bin 39 Jahre hatte bereits 1 Fehlgeburt und arbeite in einem Altenheim speziell für demenz und gerontopsychatrisch veränderte patienten,d.h. die Krankheit ist bereits soweit fortgeschritten,daß sie nichts mehr selber können.D.h. man hebt schwer,jeder Bewohner ist inkontinent und wir haben viele agressive Bewohner.Meine Frage bei erneuter Schwangerschaft würde ich gerne ein Beschäftigungsverbot haben,was sind die Kriterien dafür?Wie muß ich vorgehen und wer darf das Beschäftigungsverbot ausstellen?Nur der Gynäkologe oder auch mein Hausarzt?Vielen Dank im vorraus,Vera
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Re: Beschäftigungsverbot

Hallo, ihr FA mus ihnen attestieren, dass durch ihre Beschäftigung ein Risiko für sie oder ihr Kind besteht. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, sie ggf. mit anderen Arbeiten zu beschäftigen.
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