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Beschäftigungsverbot

Hallo,
habe eine etwas komische frage.
Bin jetzt in der 8 Woche Schwanger und seit drei Wochen wegen Blutungen Krankgeschrieben. Gestern rief meine Chefin an ( verstehe mich gut mit Ihr ) und sagte ich solle denArzt doch mal wegen eines Beschäftigungsverbotes fragen. Ich Arbeite als Kinderbetreuung in einem Hotel und arbeite mit Kindern von 0- 14 Jahren meißt auch alleine. Muss also auch kleinkinder heben zum Wickeln trösten usw.
Da meine Chefin einen ersatz für mich braucht und ich nicht weiß wie lange ich daheim bleiben muss ist sie sehr beunruhigt was soll ich nun tun?
Was raten sie mir?
gruß
Kathrin
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann attestiert werden, wenn bei ihnen z.B. ein Infektionsrisiko besteht, z.B. bei fehlendem immunschutz gegen Cytomegalie oder Ringelröteln. Durch Laborutnersuchungen ließe sich das abklären.
Die Blutungen führen korrekterweise zu einer Arbeitsunfähigkeit und nicht zu einem Beschäftigungsverbot.
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