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Beschäftigungsverbot wegen Cerclage

Hallo,
seit ich die Cerclage habe (19.SSW) habe ich verschiedene Probleme,u.a. Rückenschmerzen und Herzrythmusstörungen und Kurzatmigkeit. Ich weiss nicht, ob das eine mit dem anderen etwas zu tun hat, aber mein Frauenarzt will mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen,sondern schreibt mich immer wieder krank. Das führt ja zwangsläufig bald zum Krankengeld. Er sagt, dass die Arbeitsunfähigkeit durch mich bzw. meine Krankheit (Cerclage)hervorgerufen wird und er daher kein BV erteilen kann.
Stimmt das?
Vielen Dank für Antwort!
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot wegen Cerclage

Hallo, das ist korrekt. Ein Beschäftigungsverbot wird attestiert, wenn durch die Beschäftigung ein Risiko für Kind oder Mutter droht.
Bei Ihnen bestehen aber schon Probleme. Deswegen ist die Arbeitsunfähigkeit korrekt.
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