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Beschäftigungsverbot??

Hallo, ich bin in der 10. ssw und arbeite als krankenschwester in einem Pflegeheim für Schwerstpflegefälle, teilweise bin ich mehrere Stunden alleine auf Station, wir haben mehrere Bew. die mehr als 130 kg wiegen, die ich dementsprechend in der Zeit auch alleine lagern muss, ich bin nicht nur mit meinen Kräften, sondern auch mit den Nerven ziemlich am Ende, da ich pansiche Angst vor einer Fehlgeburt habe, wir haben 3 Jahre auf diese ss gewartet. Ich habe ständig wahnsinnige Unterleibschmerzen, dass ich mich manchmal kaum bewegen kann. Hinzu kommt noch, dass ich wegen meiner Anorexie in psychologischer Behandlung bin. Ich habe totale Angst, durch den psychischen Stress wieder abzunehmen (so war es letztes Jahr auch) und damit mein Kind zu gefährden. Meine FÄ will mich noch nicht mal krank schreiben. Was kann ich tun? Würde es nicht sogar zu einem Beschäftigungsverbot reichen?
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot??

Hallo
Laut deutschem Mutterschutzgesetz gilt:
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.
2Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1
Wenn ihr Arbeitgeber sich nicht daran hält kann (oder sollte sogar) ihr FA ein Beschäftigungsverbot attestieren.

Re: Beschäftigungsverbot??

Vielen Dank für die Antwort. Was mach ich denn, wenn meine Fä mich noch nicht mal krank schreiben will? Habe gehört, dass es nicht so einfach ist, ein BV zu bekommen. Wie finde ich eine FÄ die das auch macht, ohne alle abklappern zu müssen ;-) Und erfährt mein Arbeitgeber den Grund? Möchte nicht, dass er von meiner Anorexie erfährt. Lieben Dank schon mal.

Re: Beschäftigungsverbot??

Sie müßten sich an den arbeitsmedizinischen Dienst ihres Arbeitgebers wenden. Wenn das nicht hilft kann es sinnvoll sein, ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Schlimmstenfalls ist das ein Fall für das Arbeitsgericht, wobei die Einhaltung des Mutterschutzgesetz eigentlich keine Diskussionsfrage ist.
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