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Berufsverbot durch Risikoschwangerschaft?

Guten Tag Herr Dr. Nuding,
ich bin in der 9 SSW. Momentan bin ich zu Hause, da mein Arbeitgeber mir ein vorübergehendes Berufsverbot erteilt hat. Ich bin Lehrerin an einer Realschule in NRW (auf Lebenszeit verbeamtet) und so lange meine Immunität gegen Röteln nicht festgestellt ist, darf ich keinen Unterricht erteilen.
Durch meine Vorgeschichte bin ich zu einer Risikoschwangerschaft geworden. Vor fast drei Jahren habe ich in der 25 SSW unseren Sohn per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht. Er ist leider noch in der Nacht verstorben. Ich bin damals mit einem Muttermund von 4 cm in die Klinik gekommen, ohne etwas gemerkt zu haben. Außerdem war meine Fruchtblase prolabiert. Die erste Wehe (spürbare) hatte ich im Klinkum. Man geht von einer Zervixinsuffizienz aus. Eine Infektion war nicht feststellbar. Nun stellt sich mir die Frage, ob ein Berufsverbot ausgesprochen werden kann. Und wenn ja mit welchen Konsequenzen kann ich beruflich rechnen (Verdienstausfall, spätere Versetzung, ..)?
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort auf meine vielleicht etwas aussergewöhnliche Frage.
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Foerster
Bisherige Antworten

Re: Berufsverbot durch Risikoschwangerschaft?

Hallo, ein Beschäftigungsverbot besteht (in Deutschland), wenn durch die Tätigkeit ein Risiko für Mutter oder Kind besteht. Das hat nichts mit ihrer Vorgeschichte zu tun. Sie dürfen prinzipiell nicht mit Tätigkeiten beauftragt werden, bei denen z.B. ein Infektionsrisiko besteht.

Re: Berufsverbot durch Risikoschwangerschaft?

Vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung meiner Frage!!!
Schönes Wochenende Ulrike Foerster
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