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Arbeitsverbot in der Frühschwangerschaft

Hallo!
Ich habe heute (4+0) POSITIV getestet und bis her ist auch noch keine Regelblutung gekommen. habe am 2.2. meinen ersten Termin.
Habe zur zeit massive Kreislaufprobleme, Übelkeit, Müdigkeit, Unterleibsziehen (denke das sind die Mutterbänder)und total trockene Haut bekommen.
Ich hätte gerne mal gewusst ob ein Arbeitsverbot in der Frühschwangerschaft auch gleichzeitig ein Verbot ist an einer Vollzeit-Weiterbildung teilzunehmen.
Aus gesundheitlichen Gründen (3.SS=3. Kaiserschnitt, erste SS endete mit Gestode und zweite SS mit vorzeitigen wehen in der 35.SSW mit Plazentabalösung und ich selber habe einen 4 fachen Herzfehler) hatte mir meine FA im vorgespräch vor beginn der Schwangerschaft schon gesagt das sie mir sobald ich Schwanger bin ein Arbeitsverot aus Sprechen will.
Auch hätte ich gerne einen rat ob ich meine FA am 2.2. schon darauf ansprechen soll auf das Arbeitsverbot oder soll sie es von sich aus aussprechen. und wenn ich auf sie zu gehen soll wie ich es am besten formulierne könnte.
Ich weis das ich am 2.2. ncoh nix auf dem Ultraschall sehen werde aber ich habe an diesm Tag Geburtstag und würde mich da über eine bestätigung eer bestehenden SS freuen und Könnte die s dann auch meinen Elter welche über das Wochenende aus dresden zu uns nach Berlin kommen, denn danach sehe ich sie zwei Monate nicht mehr. Von daher würde ich es ihnen gerne sagen wollen!!!
Ich Danke für ihre Antworten!
LIebe Grüße
Madlen
Bisherige Antworten

Re: Arbeitsverbot in der Frühschwangerschaft

Hallo, in Deutschland gibt es kein Arbeitsverbot sondern ein Beschäftigungsverbot, dass sich eben auf eine bestimmte Beschäftigung bezieht. Voraussetzung ist, dass durch die Tätigkeit eine GEfahr für Mutter oder kind besteht. Ob das bei ihrer Arbeit und/oder bei ihrer Weiterbildung der Fall ist läßt sich auf die Distanz nicht sagen.
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