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wie ist das mit Krankmeldung/ Beschäftigungsverbot???

Ich bin in der 14.SSW und arbeite in einem Altersheim. Da ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin (grippe) und auch nicht schwer heben darf, möchte meine Chefin das ich mich krankschreiben lasse für den rest der Schwangerschaft, oder mir ein Beschäftigungsverbot hohle. Weil sie mir keine leichte arbeiten zuweisen können. Kennt sich irgendwer damit aus???
Bisherige Antworten

Re: wie ist das mit Krankmeldung/ Beschäftigungsverbot???

Ja da gibt es die Freistellung, vom Arzt kannst du freigestellt werden, der Lohn wird aber bis zur Karenz ausbezahlt.
Genaueres weiß ich leider auch nciht.
Gruß Birgit

Re: wie ist das mit Krankmeldung/ Beschäftigungsverbot???

Es gibt mehrere Arten von Beschäftigungsverboten. Diese unterscheiden sich in generelle und individuelle Beschäftigungsverbote. Das regelt das Mutterschzutzgesetz in den §§ 3ff. Bei einem individuellem Beschäftigungsverbot muss die Ärztin ein Attest ausstellen, dass die Gesundheit der Schwangeren oder des Ungeborenen bei Weiterbeschäftigung gefährdet ist. Dieses Verbot kann entweder ein teilweises sein, die Schwangere darf nur teilweise bedingt arbeiten, Schonplätze oder so etwas oder ein vollständiges Verbot. Dem Arzt steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu. Es gibt Ansichten, die vertreten die Auffassung der Arzt müsste genau begründen, weshalb eine Gefährdung der Schwangeren oder des Kindes vorliegt. U.U. sollte aber ausreichen, dass eine solche vorliegt, denn sonst würde es zu einer Interessenkollission der ärztlichen Schweigepflicht kommen.Liegte ein Beschäftigungsverbot nach § 3 I MuttsG vor( individuelles ) odetr eines nach § 4 ( weitere vom Gesetzgeber ausdrücklich aufgeführte ) dann steht der Schwangeren nach § 11 I die weitere Lohnzahlung zu. Diese bestimmt sich dann nach den dort aufgeführten Bestimmungen. Ein Verbot nach § 3 I (individuelles ) kommt aber nur bei Beschwedren während der Schwangerschaft in Betracht. Es dürfen keine Krankheiten vorliegen. Sonst müsste der Arzt die Patientin krank schreiben. Hoffe das reicht erst mal so aus. Gruss Korinna
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