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Zeitvertrag und schwanger

Ich habe eine Frage.
Am 01.06.2000 war ich arbeitslos und habe seit den 24.07.2000 wieder eine
Arbeit.
Es ist ein Zeitvertrag bis zum 23.10.2000 , dann werde ich übernohmen.
Als ich die Arbeit angenohmen habe ,wußte ich noch nicht das ich schwanger
bin.
Jetzt habe ich festgestellt,das ich es bin.
Ich arbeite in Teilzeit.
Kann man mich jetzt kündigen?
Wie läuft es ab?
Wann muß man den Arbeitgeber informieren ,daß man schwanger ist ?
Bisherige Antworten

Re: Zeitvertrag und schwanger

Kündigen kann man Dich nicht. Aber wahrscheinlich ist, dass Du nach Ablauf des Zeitvertrages nicht übernommen wirst. Man SOLL den Arbeitgeber von der Schwangerschaft informieren, sobald man darüber bescheid weiß. Soll bedeutet juristisch gesehen aber nicht muß! Ich habe das erst im 5. Monat getan, weil ich die kritischen ersten 12 Wochen abwarten wollte und unbedingt noch zu einer Fortbildung, zu der man mich sonst nicht mehr geschickt hätte. Niemand kann Dich zwingen, dem AG davon zu berichten, denn die Vorschrift wurde zum Schutz der werdenden Mütter ins Gesetz aufgenommen, damit der AG das Mutterschutzgesetz anwenden kann, z. B. Beschäftigungsverbote beachten etc.
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