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Kündigen während der Schwangerschaft

In der Firma, in der ich z.Z. arbeite, werden demnächst Abfindungen bezahlt, wenn man freiwillig geht. Die Summe, die ich bekommen würde, könnten wir gut für unseren Hausbau gebrauchen. Wie ist es dann mit dem Erziehungsgeld? Wird die Abfindung hier angerechnet? Bekomme ich nach der Geburt dann Arbeitslosengeld oder Erziehungsgeld? Wer kennt sich hier aus?
Bisherige Antworten

Re: Kündigen während der Schwangerschaft

Meiner Meinung nach dürfte die Abfindung beim Erziehungsgeld nicht angerechnet werden, wenn Du das EG beantragst, weil dann Dein Gehalt ja gar nicht mehr mit eingeht, wenn Du im Erziehungsurlaub nicht arbeitest.
Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man selbst gekündigt hat, in den ersten 3 Monaten normal gar nicht. Könnte aber sein, daß es anders ist, wenn die Firma einen praktisch bittet zu gehen.
LG und viel Glück bei Deiner SS und beim Hausbau!
Lene

Re: Kündigen während der Schwangerschaft

Hallo Sandra,
ich weiß, Dein Beitrag ist schon einige Zeit her aber ich hab ihn jetzt erst entdeckt.
Bedenke bitte eines (was ich selbst erst erfahren habe):
Wenn Du arbeitslos gemeldet bist, musst Du Dich ab dem 7. Lebensmonats des Babys selbst freiwillig/privat versichern bzw. bei Deinem Mann mitversichern. Das kann ein Problem werden, wenn Dein Mann selbstständig ist (wie bei uns) - wenn Du bis "zum Schluss" arbeitest, bist Du drei Jahre Beitragsfrei.
Ich selbst habe das nämlich erst vier Tage vor dem Arbeitslos-melden erfahren.
Liebe Grüße und übernimm Dich beim Bauen nicht!!! Tanja
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