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Gemeinsames Sorgerecht

Irgendwie ist es verzwickt. Wir sind nicht verheiratet,
wollen das gemeinsame Sorgerecht, das Kind auf seine Steuerkarte und das Kindergeld für ihn. Wer kann das Kind anmelden, in welches Stammbuch wird es eingetragen, in welchen Ausweis. Wo kann man das gemeinsame Sorgerecht anmelden, auch vor der Geburt? Was ist wenn mir etwas bei der Geburt passieren würde.
Bisherige Antworten

Re: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo Nicole!
Ich habe dieselben ungeklaerten Fragen wie Du...Das einzige, das ich bisher ausfindig machen konnte, war, dass man das gemeinsame Sorgerecht bereits vor der Geburt beim Jugendamt beantragen kann. Sollte dann der Mutter etwas zustossen, ist das Kind automatisch beim Vater! Wie die ganze Sache formal ablaeuft mit Stammbuch und so, das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich werde demnaechst auf jeden Fall beim Jugendamt vorbeischneien, und die mal loechern! Und vielleicht meldet sich hier ja noch ein allwissender Mensch zu Wort???
Liebe Gruesse,
Tina

Re: Gemeinsames Sorgerecht

Also bei mir war das so, daß wir vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt bentragt haben und sie dann auch feierlich uüberreicht bekommen haben. Die Übertragung von Kinderfreibetrag ... ging dann ganz normal durch ändern der Steuerkarte ohne irgendwelche besonderen Formalitäten. Wir sind nicht verheiratet haben aber einen gemeinsamen Wohnsitz.

Re: Gemeinsames Sorgerecht

Unser Jugendamt - Lünen - war der Meinung vor der Geburt geht das nicht und nach der Geburt müßte der Vater das Kind anerkennen. Ich versuch es halt am Montag nochmal. Aber was ist mit dem Stammbuch, wo ist das Wurm denn eingetragen, mein Partner ist ziemlich sauer, er möchte halt eben die selben Rechte wie ich. Heiraten kommt aber nicht in Frage, mein kirchlicher Arbeitgeber hat etwas dagegen, bin geschieden und hatte leider kirchlich geheiratet.

Re: Gemeinsames Sorgerecht

Hallo Nicole!
Das mit der Stammbucheintragung geht glaub ich nicht so einfach bei unverheirateten...Das Kind wird meines wissens nach bei der Mutter eingetragen, und nur bei Ehepaaren in's gemeinsame Stammbuch...Aber weshalb ist bei euch das Jugendamt so reserviert mit dem gemeinsame Sorgerecht? Der Vater kann schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen....und das gemeinsame sorgerecht kann ausgesprochen werden!
Wegen dem Stammbuch: am besten mal bei der betreffenden Dienststelle nachfragen, wie das geregelt wird! Und was um Himmels Willen hast Du denn fuer nen Arbeitgeber, der Dir eine Heirat verbietet????
Gruss,
tina
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