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Freistellung für Arztbesuche

Hallo!
Ich wollt mal nachfragen, ob jemand weiß, ob man während der Schwangerschaft für Arztbesuche lediglich für die Zeit beim Arzt selbst freizustellen ist vom Arbeitgeber oder auch für die Fahrtzeit (ist nämlich bei mir 1 Std. ca. ).
Wer kennt sich damit aus?
Danke für eure Antworten. Lg Sabrina
Bisherige Antworten

Re: Freistellung für Arztbesuche

Hy Ina, ich denke mal das zu einem Arztbesuch auch der Anfahrtsweg gehört, wie sollte man denn sonst dahin kommen?(beamen kann leider vorerst nur Mr. Spok *g) Wenn Du Deine Termine nachweislich (ist ja in deinem Fall zwecks Blutkontr. usw.) nicht anders legen kannst als in der Arbeitszeit, kann Dir Dein Arbeitgeber dafür frei geben. Er ist aber nicht dazu verpflichtet Dir für den AT oder den Anfahrtsweg frei zugeben. Er kann Dir in solch einem Fall aber einen Tag Urlaub gewähren -oder auch Stundenweise. Er ist Dir auch dazu verpflichtet solang Dir Urlaub zusteht!
Am besten kommst Du, wenn Du mal genau im Mu-Schu-Gesetz nachschaust, da müsste dann auch alles drin stehen, zwecks Befreiung für Vorsorge-US.
LG Tina 23+5

Re: Freistellung für Arztbesuche

salut,
ich habe mich an den morgenden einfach krank gemeldet und bin dann später gekommen, ergo hatte dann trotz dessen, dass ich später kam hinterher 8 std. gutschrift auf meinem gleitzeitkonto. man soll ja am tag nicht mehr als 8,5 std. arbeiten laut MuSchutz und da es bei mir tatsächlich so ist, dass die lämpchen nach 8 std. aktivität langsam einen großen nullpunkt erreichen, könnte ich dann auch nicht bis abends 8 uhr durchhalten oder so. also regel ich es so. habe es aber auch nicht groß diskutiert und mein AG hat es auch nicht hinterfragt. soll froh sein,, dass ich trotz Schwangerschafts fast immer einsatzfähig bin ;-))
LG gonschi
16+0
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