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Frage wegen Berufsverbot...

Hallo!
Letzte Woche lag ich wegen Frühwehen im Krankenhaus. Bin seit gestern wieder zu Hause. Vermutlich
hat Mobbing in der Firma diese Frühwehen ausgelöst. In meinem Mutterpass ist auch vermerkt, das ich
beruflich vorbelastet bin, zum Glück habe ich das zu Beginn der Schwangerschaft mit meinem Arzt
besprochen.
Mein Arbeitgeber hat sich nicht einmal erkundigt wie es mir geht, obwohl die Geschäftsleitung genau
wusste das ich wegen Frühwehen im Krankenhaus lag.
Jetzt meine Frage an euch:
Wenn ihr in meiner Situation wärd, würdet ihr versuchen mit eurem Gynokologen wegen eines generellen
Berufsverbotes zu sprechen?
An arbeiten ist derzeit wirklich nicht mehr zu denken, da eine Frühgeburt zum jetzigen Zeitpunkt (24 SSW)
eine Katastrophe wäre - das wurde mir so von den Ärzten aus dem Krankenhaus auch ans Herz gelegt
mich absolut zu schonen. Bin bisher immer fleißig arbeiten gewesen, zum Glück war ich bisher auch immer
sehr fit.
Was sind die Vorteile, was die Nachteile eines Berufsverbotes?
Habe halt Sorge, das ich hinterher nur noch Krankengeld erhalte.
Was gibt es ansonsten für Alternativen?
Wäre euch für Tipps und Hinweise sehr dankbar.
Viele Grüsse sendet Euch
Claudia
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Berufsverbot...

Hallo Claudia,
es gibt eigentlich nur Vorteile beim Arbeitsverbot. Erstens darfst du nicht mehr arbeiten gehen und zweitens muss der Arbeitgeber dir dein volles Gehalt weiterzahlen.
Anders ist es, wenn du Krankgeschrieben wirst, dann bekommst du nach sechs Wochen nur noch Krankengeld.
Hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen.
Eine schöne Schwangerschaft noch.
Gruß
Susanne

Re: Frage wegen Berufsverbot...

Hallo Susanne!
Ich habe gehört, das der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, das Berufsverbot anzuzweifeln und einen Vertrauensarzt hinzuziehen kann. Das finde ich nicht vorteilhaft. Außerdem, wie sieht es mit dem Zeugnis aus. Wird sich die Geschichte nicht negativ auf ein Zwischenzeugnis auswirken?
Also es hängen da mehr Faktoren dran die bedacht werden sollten.
Liebe Grüsse
Claudia

Re: Frage wegen Berufsverbot...

Hallo Claudia,
sicher kann der Arbeitgeber es anzweifeln, aber dein FA kann es auch begründen. Du musst es natürlich für dich entscheiden, was du für richtig hälst. Wenn du schon Vorwehen hattest, und dein Arbeitgeber wie du selbst geschrieben hast, nicht gerade freundlich ist, würde ich mir echt überlegen was ich tue. Mir wäre die Gesundheit meines Kindes wichtiger.
LG Susanne

Re: Frage wegen Berufsverbot...

Hallo Claudia,
in der Angelegenheit Zwischenzeugnis kommt es darauf an, wie lange du schon dem Unternehmen angehörst. Konnte der AG sich kein Urteil über deine Leistungen machen, weil du noch nicht lange dabei bist, darf er ggfls. die Elternzeit erwähnen. Bist Du jedoch schon so lange dabei, daß er dich beurteilen kann, dann darf er nichts dazu sagen. Aber, was er auf keinen Fall darf, ist, längerdauerende Erkrankungen im Zeugnis zum Ausdruck bringen. Ein Berufsverbot hat im Zeugnis nichts zu suchen.
Grundsätzlich gilt auch immer: der AG muß die Wahrheit im Zeugnis zum Ausdruck bringen, aber er darf dein berufliches Fortkommen hierdurch nicht behindern.
Grüßle

Re: Frage wegen Berufsverbot...

Vielen Dank für eure Informationen.
Werde euch dann berichten wie mein Frauenarzt entschieden hat wegen des Berufsverbotes. Wüßte aber nicht was dagegen sprechen sollte. Ich halt euch diesbezüglich auf dem laufenden. Drückt mal die Daumen das mein Arzt ein BV ausspricht.
Liebe Grüsse sendet Euch
Claudia

Re: Frage wegen Berufsverbot...

Hallo Claudia!Meine FÄ hat mir auch ein BV ausgesprochen und eigentlich hast Du dadurch nur Vorteile.Der AG MUß volles Gehalt zahlen und Du kannst dich und den Spatzen schonen!!!Natürlich kann er es anzweifeln,aber er darf Dir nicht vorschreiben,zu welchem Arzt Du gehen sollst.Er kann also nicht sagen:"Ab zum Betriebsarzt!" Die Arztwahl ist Deine!!!!!!Laß Dir da bloß nichts erzählen!Kurzer Tip:In meinem BV steht eigentlich nur drin,daß ich nach §3 des Mutterschutzgesetztes nicht arbeiten darf.Damit ist eindeutig erklärt,daß Dich dein AG auch nicht woanders einsetzen kann,denn laut diesem §3 ist es ein allgemeines BV.Ich hoffe,ich konnte Dir weiterhelfen.Außerdem gibt es Dich und diesen kleinen Wurm nur einmal und das ist doch wohl wichtiger wie der blöde AG,ODER?????
LG Silke,Tom(13 Monate) und ???(10+6)
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