Suchen Menü

Erziehungsurlaub

Kann ich an die Mutterschutzfrist anschließend meinen Resturlaub nehmen und daran anschließend erst den Erziehungsurlaub antreten? Oder muß der Erziehungsurlaub direkt im Anschluß an den Mutterschutz genommen werden?
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsurlaub

Die Idee hatten wir auch schon - das bedeutet ja vor allem noch länger Gehalt zu bekommen. So weit ich weiß, ist es juristisch egal, wann mensch die maximal 3 Jahre während der ersten 6 Jahre des Kindes nimmt.
Das Problem ist nur unter Umständen der Arbeitgeber, der vielleicht den Urlaub lieber einfach so auszahlen möchte. Ich schiebe die Verhandlungen mit meinem Chef zumindest schön etwas vor mir her. Also, berichte doch bitte, ob Du erfolgreich warst Deinem Arbeitgeber gegenüber.
Gruß,
Katrin

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Katrin!
Bei mir dauert es noch ein paar Monate, bis dieses Thema aktuell wird. Ich wollte nur mal wissen, ob dies Möglichkeit auch grundsätzlich gegeben ist. Das man an den Erziehnungurlaub anschließend den Resturlaub nehmen kann, weiß ich. Aber eben, man hätte anders herum noch das Gehalt und zwar gleich nach dem Mutterschutz. Ich werde versuchen, mich noch weiter darüber zu informieren, bevor ich mit meinem Arbeitgeber spreche.
Gruß Antje

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Antje,
niemand kann Dir verbieten, den Urlaub im Anschluß an den Mutterschutz zu nehmen. Beantrage den Urlaub recht frühzeitig, und erst danach, vier Wochen bevor Du in Erziehungsurlaub gehen willst, diesen. Wenn der Urlaub erstmal genehmigt ist, kann da keiner mehr was dran drehen.
Liebe Grüße
Mara
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen