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Beschäftigungsverbot

Hallo,
bin in der 10. SSW, vor drei Wochen hat mich mein Freund verlassen, als er es erfahren hat ...
Ich glaube, ich habe den größten Kummer darüber schon vergessen, naja vergessen nicht, aber mein/e Kleine/r ;-) ist halt das Liebste, was ich jetzt hab ... !!!
Seit einigen Wochen ist mir jeden Tag speiübel, schwindlig und der Rücken tut mir weh .... Ich jammere sonst nicht so, aber mir geht's echt mies.
Noch dazu kommt jeden Tag im Büro extremer Termindruck dazu, besch... anzügliche spitze und gemeine Bemerkungen der Kollegen, ich weiß echt nicht mehr, wie ich das alles schaffen soll.
Mein FA hat mich jetzt zwei Wochen krankgeschrieben, aber ich bin heute schon am verzweifeln, wenn ich da wieder hinmuss ...
Aus welchen Gründen wird ein BV ausgesprochen, mein FA macht das nicht.
Kennt Ihr einen FA / eine FÄ'in in München, mit der ich darüber reden kann, und die mir ein BV erteilt?
Ich will nie wieder dorthingehen, aber bei einer Krankschreibung kann ich mir die Wohnung und das alles alleine nicht mehr leisten.
Bitte helft mir!
Danke,
Julia
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Re: Beschäftigungsverbot

Hallo Julia!!
Habe in meiner letzten SS ein BV ausgesprochen bekommen. Das war, weil ich zu wenig Fruchtwasser hatte und ich wochenlang deshalb liegen musste, um das in den Griff zu bekommen. Durch Streß hätte ich dann meine Kleine verlieren können und dieses Risiko wollte mein FA nicht eingehen, zumal wir unseren Sohn zuvor im Alter von 4 Wochen durch Hirn-Tumor verloren hatten.
Ein BV wird normalerweise dann erteilt, wenn die gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind. Ein BV kann jeder Arzt erteilen!
Wünsche Dir alles Gute und hoffentlich eine gute Lösung!!
LG, Katrin.

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo Julia,
ein Beschäftigungsverbor, ganz oder eingeschränkt (d.h. nur eine bestimmte, z.b. 10 Arbeitsstunden pro Woche) kann lt Mutterschutzgesetz §3 Absatz 1 verordnet werden, wenn durch Fortbestand der Arbeit die Gesundheit und das Leben der Mutter und oder des Kindes in Gefahr scheint und kann auf jeden Fall von FA ausgesprochen werden, den der muß es ja einschätzen, Geh zu einem anderen Arzt, Du hast ein gutes Recht, Dich und Dein Kind zu schützen. Alles Gute, Anne, 29. SSW Du kannst den Paragraphen und Absatz mal in die Suchmaschine eingeben, da findest Du den genauen Gesetzestext.
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