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Auch ein großes Problem....

ich weiß es gehört nicht hier hin , aber es belastet mich sehr und idt ja auch ein Problem.Hallo , ich bin in der 9 Woche schwanger und ziehmlich verzweifelt. Ich bin der Hauptverdiener und mein Mann ist Arbeitslos, er erhält werder Arbeitslosen Geld noch Sozialhilfe (er war selbständig und ist baden gegangen, deshalb steht Ihm kein Arbeitslosengeld zu, Sozialhilfe bekommt er nicht weil ich zuviel verdiene.)
So nun folgendes, ich würde gern nach der Entbindung 6 Monate zu Hause bleiben, aber wer bezahlt dann die Krankenkasse(wir sind beide über mich versichert), und wo kann ich Unterstützung beantragen, wenn er bis dahin immer noch keinen Job hat???Ich wollte bei Pro Familia zu einem Beratungsgespräch, aber die haben mich abgewiesen -weil ich nicht allein erziehend bin-was soll ich nur tun??Könnt Ihr mir helfen?????
Danke für die geduld
Mandy
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Re: Auch ein großes Problem....

Hallo Mandy,
in den 6 MOnaten, die Du E-Urlaub nehmem willst, wirst Du - da ja keinerlei Verdienste reinkommen - volles E-Geld beziehen...sobald Du E-Geld bekommst, übernimmt die E-Geldkasse Deine Krankenversicherung (so lange, wie Du E-Geld bekommst).
In diesen 6 MOnaten dann kannst Du, Dein Mann und das KInd Sozialhilfe beantragen, das werdte Ihr auf jeden Fall bekommen.
Wie es mit dem Beitrag der KKH von Deinem Mann aussieht, weiß ich nicht, aber frage da mal bei deiner Krankenkasse nach !!!
LG Bronte

Re: Auch ein großes Problem....

hallo bronte,
ich dachte die pflichtversicherung bei der kk bleibt auch ohne bezug von e-geld während der elternzeit kostenfrei. ist das nicht so?
lg katkat

Re: Auch ein großes Problem....

Nein, leider nicht...nur solange wie die E-Geld-Kasse Dir E-Geld zahlt, übernehmen die auch die Versicherung (so jedenfalls die Auskunft meiner KK)
Ist eigentlich ganz schöner Quatsch, denn wenn Du auch nur 5 Euro E-Geld bekommst, zahlen die die KK-Beiträge....idíotisch und ungerecht !
LG Bronte

Re: Auch ein großes Problem....

seltsam, da habe ich echt unterschiedliche infos.
"solange die mutterschaftsgekd-bzw. erziehungsgeld erhalten oder einfach nur elternzeit in anspruch nehmen, gehören sie als pflichtversicherte selbstverständlich der bkk an-und müssen keine beiträge zahlen" so steht das in der broschüre der bkk und von der aok hab ich dasselbe bei einem vortrag auch gehört.
hab gerade bei der kk angerufen. wenn du vorher pflichtversichert warst und weiterhin bei deinem ag beschäftigt bist, dann bist du während der gesamten elterzeit kostenfrei versichert, ob e-geld oder nicht.
lg katkat

Re: Auch ein großes Problem....

Sehr seltsam ...bin auch bei der BKK und die haben mir gesagt, nur solange ich Erziehungsgeld bekomme, bin ich kostenfrei versichert. Wat denn nu ?
Ich rufe da noch einmal an, ist ja verworren :-(
LG Bronte

Re: Auch ein großes Problem....

liebe mandy,
das wichtigste hat dir ja bronte geschrieben. bei pro familia würde ich mich mal beschweren, die sind für hilfe allgemein zuständig nicht nur für alleinerziehende. du kannst dich aber auch an kirchliche beratungsstellen wenden wie caritas, diakonie oder sozialdienst katholischer frauen. in sachen bzgl. der kk würde ich mich an diese wenden.
lg katkat

Also wir waren heute bei der Arbeiterwohlfahrt

und dort läuft es so: Du rufst an und bekommst einen Termin so um die 20. Woche, du bekommst auch gleich gesagt, welche Unterlagen sie brauchen. Die nimmst du alle mit, also z.B. deine Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate, Mietvertrag, Belege über Versicherungen, Kosten für Weg zur Arbeit, also z.B. Preise für Fahrscheine.
Dann wurde uns vorgerechnet, welche Ausgaben wir haben und welche Einnahmen. Wenn du schon Kinder hast, gibt es noch einen kleinen Freibetrag für jedes Kind.
Sobald deine Einnahmen höher als euren Ausgaben sind, habet ihr allerdings schlechte Karten.
Wir liegen z.Z. ca. 300 EUR zu hoch mit dem Einkommen, allerdings hat mein Freund seines nur geschätzt, da er selbstständig ist und noch keine Auswertungen der letzten Monate hatte.
Wenn sich was ändert sollen wir aber vor der 30. Woche nochmal vorbeikommen. Denn bis dahin muss der Antrag in Geschäfststelle in Chemnitz sein. Und wenn wir dann arm genug sind, gibt es 800 EUR. Allerdings muss man dann noch eine Aufstelung ausfüllen, was man davon kaufen möchte und später die Belege ca. 1 Jahr aufheben, falls mal einen kontrolliert.
Ich hoffe, das hat dir geholfen, Gruß aus Plauen, Franziska
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