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Arbeitsrecht

Hallo,
wie sieht das eigentlich aus, wenn man einen FA-Termin hat und den nur während der Arbeitszeit nehmen kann. Mein Problem ist, ich habe jetzt Montag einen FA-Termin und habe bei meinem Arbeitgeber eine Dienstbefreiung gestellt. Heute kam die Genehmigung mit mit dem Vermerk "nur unter Verwendung von Gutstunden". Ist das in Ordnung? Ich dachte immer, der Arbeitgeber muss grundsätzlich eine Schwangere vom Dienst befreien. Das heisst jetzt also, ich muss Überstunden machen, damit ich dann meine FA-Termine wahrnehmen kann? Ich muss noch dazu sagen, dass ich im öffentlichen Dienst bin und nur einen Zeitvertrag habe!!!!!
Vielen Dank im Voraus
Bisherige Antworten

Re: Arbeitsrecht

Hallo Rebecca,
sorry habe Deinen Beitrag gerade erst gelesen. Lt. Mutterschutzgesetz (frag mich nicht nach dem §) muß der AG Dir freigeben wenn Du keinen anderen Termin beim Arzt bekommst. Das Mutterschutzgesetz muß bei Euch ausliegen, schau da einfach mal rein.
Viele Grüße
Iris
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