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Überstunden im Mutterschutz/Frage an Expertenteam

In meiner Abteilung ist ein allgmeines Mail
verfaßt worden, das ausnahmsweise mal diesen Samstag
im Büro gearbeitet werden soll. Darf ich aufgrund
des Mutterschutzes überhaupt zusätzlich samstags
arbeiten, bzw. Überstunden machen.
Bisherige Antworten

Re: Überstunden im Mutterschutz/Frage an Expertenteam

Hallo Sabine!
Laut Mutterschutzgesetz sind maximal eine halbe Überstunde pro Tag erlaubt. Also 8,5 Stunden am Tag Arbeit. Ich weiß allerdings nicht, wie das mit einem Samstag ist, an dem man normalerweise nicht arbeitet. Ich denke schon, daß das erlaubt ist.
Nicht erlaubt sind Nachtarbeit und Arbeit auf Maschinen und Arbeit mit Kontakt mit schädlichen Stoffen. Also besteht im Büro wohl keinerlei Problem.
Viele Grüße
Andrea
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