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Kündigundsschutz

Hallo zusammen ich bin in der 14 SSW und habe eine neue Arbeitsstelle gefunden.Jetzt weiss ich nicht ob ich mein neuen Chef sofort mitteilen muss das ich schwanger bin,und wenn ja ob er mich in der Probezeit wieder kündigen kann aufgrund der Schwangerschaft.Beim vorstellungsgespräch habe ich nichts über mein Zustand gesagt und auch nicht als der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.
Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll,wäre toll wenn jemand eine Antwort hätte.Gruss an alle ;-)
Bisherige Antworten

Re: Kündigundsschutz

Hallöchen,
Du MUSST es nicht sagen.
Das Problem ist halt, wenn Du es ihm in ein paar Wochen erst sagst, ist das Vertrauensverhältnis gleich gestört.
Der Kündigungsschutz besteht aber trotzdem.
Ist das denn eine größere Firma?
Liebe Grüße
Claudia

Re: Kündigundsschutz

Nein es handelt sich um eine kleine Firma,ist amb. Pflege.Ich weiss das es blöd ist aber was soll ich machen,kann ja schlecht hin gehen und sagen ich will ein Job bei Ihnen aber ich bin schwanger.ich glaube nicht das mann dann eine Chance hat eingestellt zu werden.Ich finde das echt nicht super,ehrlich.Danke für die Antwort.
Achja gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit???Sicher???Gruss Maggie

Re: Kündigundsschutz

Kündigungsschutz auch in Probezeit. LG Uschi

Re: Kündigundsschutz

auch wenn das jetzt doof ist..ich würde sagen, ich habe es jetzt eben erfahren..´das könnte die situation ja noch etwas besänftigen..auch wenn das eine lüge ist..aber alles andere wird den eindruck von dir noch schlimmer erscheinen lassen..weil es dann offensichtlich ist, dass du unehrlich warst. manche sind schwanger, und erfahren es halt erst viel viel später..mach es, wenn man dir das schon fast ansehen kann ;)
lg lena

Re: Kündigundsschutz

Hi Du.
Hab da etwas gefunden -ohne Gewähr-:
"Meist lautet die Formel: "Die ersten drei Monate gelten als Probezeit." Ohne Kündigung läuft das Arbeitsverhältnis danach automatisch weiter. Und das Problem: Ist eine Mitarbeiterin schwanger, genießt sie trotz Probezeit den vollen Kündigungsschutz, auch wenn sie sich als Niete entpuppt. Sie ist faktisch unkündbar. Anders sieht das beim befristeten Probearbeitsverhältnis aus, das nach der Probezeit automatisch endet - auch für schwangere Mitarbeiterinnen. Die Klausel ist zwar keine neue Erfindung, doch trotz ihrer klaren Vorteile immer noch die Ausnahme. "
wenn Du keinen befristeten Arbeitsvertrag hast, müßtest Du also Kündigungsschutz genießen.
LG
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