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Histologie nach Ausschabung

Hallo Frau Dr. Foth,
eine kurze Frage: habe ich nach einer Ausschabung das Recht, das Ergebnis der histologischen Untersuchung einzusehen bzw. in Schriftform zu erhalten?
(Grund: Zweite MA nach dem selben Muster abgelaufen, erste ist aber schon eine Zeit her. Ich bin seither umgezogen, d.h. Arztwechsel, etc. Neue Ärztin hält es nicht für nötig, ich hätte das Ergebis aber sehr gern, auch wenn ich weiß, dass nicht unbedingt was dabei rausgekommen sein muss).
Vielen Dank für Ihre Antwort!
taube
Bisherige Antworten

Re: Histologie nach Ausschabung

Hi,
ja, Du hast als Pat. das Recht, alle Unterlagen einzusehen bzw. ausgehändigt zu bekommen, außer Notitzen, die der Arzt selbst gemacht hat. Allerdings kann Dir das in Rechnung gestellt werden. LG Nic :)
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