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Arbeitgeber macht mir das leben zur Hölle!

Hallo,
ich bin mit den nerven am Ende.Mein AG, ist der Meinung mir in der 6 SSW. mir die gleiche Arbeit zumuten zu können wie als wenn ich nicht Schwanger wäre.Habe ihm dann das MuSchtzGesetz vorgelegt und damit wars dann ok. Heute erteilte er mir eine schriftl. Ermahnung da sie sich von mir pers. angegriffen fühlte und ich Betriebsschädigend gearbeitet habe, indem ich nichtmehr mehr wie 10 KG heben wollte und habe! Würde dies nochmal vorkommen erteilt sie mir Hausverbot. Nun meine frage, mein Arzt würde mir ein Berufsverbot ausstellen, wer zahlt mich dann bis März? Der AG oder die KK? oder niemand?
Bitte antwortet schnell, ich bin am ende.....
LG;Anna
Bisherige Antworten

Re: Arbeitgeber macht mir das leben zur Hölle!

Hallo Anna
ganz ehrlich? wieso sagst Du ihm dann jetzt schon, dass Du schwanger
bist? hast Du gesundheitliche Probleme? dann wird Dir der FA bestimmt
ein Zeugnis ausstellen, wenn nicht, wo liegt das Problem?
Über die Zahlfrage kann ich Dir keine Auskunft geben, sorry, wohne in
der CH.
Regula

Re: Arbeitgeber macht mir das leben zur Hölle!

Da ich Altenpflegerin bin und so wie vorher nicht weiterarbeiten kann, habe vorher tägl, 5-10 mal Bewohner mit 70KG heben müssen!

Re: Arbeitgeber macht mir das leben zur Hölle!

Hallo Anna,
Du wirst bestimmt Deine Gründe gehabt haben, daß Du Deinen AG so früh informiert hast. Dein Weg sollte direkt zur Behörde gehen. In dem Bereich "Mutterschutz" werde sie Dir bestimmt weiterhelfen. Nimm die Ermahnung gleich mit, ich denke, Dein AG wird sich dann bestimmt benehmen. Ein Hausverbot kann er Dir rechtlich wahrscheinlich gar nicht erteilen. Meine Freundin arbeitet in diesem Bereich bei der Behörde, daher weiß ich, daß diese sich dann direkt mit dem AG in Verbindung setzt und sich für Dich einsetzt, die Behörde ist zu Deinem Schutz da.
LG A.L.

Re: Arbeitgeber macht mir das leben zur Hölle!

Hallo Anna,
Dein AG faehrt ja ganz schoene Geschuetze auf... - habt ihr irgendwie schon vorher ein "Nasenproblem" gehabt. Also so etwas habe ich ja noch nie gehoert, dass man von Anfang an einen solchen Druck ausuebt.
Hast Du denn eine Rechtschutzversicherung die auch Arbeitsrecht mit einschliesst? Wenn ja, kannst Du - nachdem Du dies vorher mit Deiner Versicherung abgeklaert hast - zu einem Arbeitsrechtler gehen und kostenlose (uebernimmt dann die Versicherung) Beratung in Anspruch nehmen. So kannst Du Dich ueber Deine Rechte und Moeglichkeiten informieren. Auch ueber Berufsverbot, Gehaltsfortzahlung etc. Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, gibt es in jeder Stadt sog. Rechtsberatungen fuer u.a. Arbeitsrecht, Mietrecht etc. Versuch doch mal uebers Internet herauszufinden, ob es in Deiner Gegend so etwas gibt - ist meist recht guenstig und unkompliziert. Es ist ganz wichtig, dass Du Dich vorher eingehend ueber Deine Situation und Deine Rechte informierst.
Es ist richtig, dass Du Deinen AG ueber die SS informiert hast. In einigen Berufen, wo man eben entsprechenden Risiken ausgesetzt ist, sollte man den AG so frueh wie moeglich in Kenntnis setzen.
Lass' Dich bloss nicht auf einen Streit oder Kleinkrieg mit Deinem AG, das bringt keinem etwas und verhaertet nur die Fronten. Wichtig ist, dass Du vorher Bescheid weisst und in einem klaerenden Gespraech Deine Fakten praesentieren und erlaeutern kannst. Erst dann sollest Du weitersehen.
Viel Glueck und LG
Heike

Re: Vorsicht lang!!!

Ich habe Dir hier mal was kopiert:
Mutterschutz hat Vorrang
Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie während Ihrer Schwangerschaft und der Stillzeit bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Im Gesetz sind daher allgemeine Beschäftigungsverbote genannt:
Grundsätzlich dürfen Schwangere:
nicht schwer körperlich arbeiten;
nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gasen usw. ausgesetzt sind;
nicht im Akkord arbeiten;
keine sonstigen Arbeiten verrichten, bei denen sie durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielen können;
nicht am Fließband mit vorgeschriebenem Arbeitstempo arbeiten;
nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie regelmäßig Lasten über 5 Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm ohne mechanische Hilfsmittel von Hand bewegen oder befördern müssen, sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen, sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, sie ausgleiten, fallen oder abstürzen könnten und dadurch einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, sie der Gefahr einer Berufskrankheit ausgesetzt sind;
nicht an Geräten oder Maschinen arbeiten, bei denen sie den Fuß stark beanspruchen müssen, um sie zu bedienen (z.B. durch Fußantrieb);
nicht mehr als maximal 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten. Wenn der fünfte Schwangerschaftsmonat vorüber ist, dürfen Sie nicht mehr als vier Stunden täglich arbeiten, wenn Sie dabei ständig stehen müssen.
Es kann für Sie auch ein persönliches Beschäftigungsverbot gelten: Wenn ein Arzt bei einer Untersuchung feststellt, dass Sie oder Ihr Kind - unabhängig von den oben genannten Verboten - gesundheitlich gefährdet sind, falls Sie ihre Tätigkeit weiter ausüben, dürfen Sie an diesem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden. Möglich wäre dann, dass Ihr Arbeitgeber Sie - zum gleichen Entgelt - an einen anderen Arbeitsplatz umsetzt. Dieses Beschäftigungsverbot unterscheidet sich von einer Krankschreibung. Sie haben bei keinem Beschäftigungsverbot Einkommensverluste zu befürchten, da Sie Mutterschutzlohn (zu unterscheiden vom Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen) in Höhe Ihres durchschnittlichen Nettolohns erhalten.
Der Link, unter dem ich das gefunden habe, lautet:
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/muschutz.html
Dort findest Du auch noch mehr Informationen. Zur Sicherheit solltest Du vielleicht auch noch beim nächsten Arbeitsamt vorbeischauen, möglicherweise setzen die sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung. Vielleicht reicht es ihm aber auch schon, wenn Du ihm den Gesetzestext mal auf den Schreibtisch tus, damit er gleich merkt, dass er keine Chance hat. Eine Verhandlung vorm Arbeitsgericht würde Dich übrigens keinen Cent kosten. Und die verstehen in der Regel keinen Spass bei Verstößen gegen das Mutterschutzgesetz.
Beste Grüße, Steffi!

Re: Vorsicht lang!!!....vielen Dank@Steffi

DANKE das hat mir schon sehr viel weiter geholfen.

Re: Vorsicht lang!!!

das ist gut geschrieben......
aber ab wann geltet das ??????
von anfang an????
also auch die frühschwangerschaft????
liebe grüsse yvonne

Re: Vorsicht lang!!!

Also wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das von dem Zeitpunkt an, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichtet wurde. Aber genaueres ist nur im Mutterschutzgesetz zu finden, das man sich als Schwangere vielleicht mal durchlesen sollte. Ist auch umsonst im Internet zu finden. Einfach mal googlen.
Grüße Steffi!

Re: Arbeitgeber macht mir das leben zur Hölle!

bei einem beschäftigungsverbot zahlt der arbeitgeber dein gehalt normal weiter, allerdings brauchst du ja dann nicht mehr arbeiten gehen.
falls er dir sagt, du sollst dich krankschreiben lassen, dann laß dich bloß nicht darauf ein!!! denn er hat dann nur 6 wochen lohnfortzahlung zu leisten und danach zahlt die krankenkasse weiter, allerdings nur krankengeld, und das sind nur 60% vom letzten nettogehalt.
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