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Pflegekinder

Hallo Kersten!
Bei uns ist der Ablauf ganz ähnlich.Müssen auch Formulare ausfüllen, Seminar besuchen.Da wir ungewollt kinderlos sind, wollten wir uns beim JA wegen Adoption bewerben.
Es wurde uns gesagt das bei einer Adoption unheimliche Wartezeiten sind. Uns wurde beim JA Die Möglichkeit von Pflegeeltern erläutert. Na ja und jetzt sind wir beim Ausfüllen der Formulare.Es ist gar nicht so einfach seine Gedanken in Worte zu bringen.Möchtet Ihr auch ein Kleinkind aufnehmen? Ich hoffe Du schreibst mal wieder. Ich finde in diesem Forum sind wenige Schreiber. Gibt es so wenig Adoptiv/Pflegeeltern? Schöne Grüße
Bisherige Antworten

Re:Gibt es so wenig Adoptiv/Pflegeeltern?

Hallo cuk stade,
Pflegeeltern siehe dort:
http://de.groups.yahoo.com/group/Pflegeeltern
Adoptiveltern siehe dort:
http://de.groups.yahoo.com/group/adoptionsforum
Liebe Grüße und viel Erfolg Marion

Re: Pflegekinder

Hallöchen !
Danke für deine Antwort. Unser Jugendamt sagte, dass in unserem Fall nur ein Säugling bis Kleinkind in Frage käme, da wir selbst noch keine Erfahrung mit eigenen Kindern hätten und man so mit hineinwächst. Finde ich auch eine gute Sache, bin mal gespannt, wie das Seminar wird, wann ist eures denn ? Bei uns fängt es im November an ! Ich glaube, dass die Zahl der Adoptivbewerber sehr gering ist. da die Chance ja immer wieder eingeschränkt wird bzw. sehr gering auch von Seiten des JA geschildert wird.
Habt ihr eure Formulare schon weggeschickt ?? nicht so einfach, oder ??
liebe Grüße bis zum nächsten mal
kersten

Re: Pflegekinder

Hallo Kersten!
Auch ich bedanke mich für Deine Antwort. Unser Seminar fängt erst im Frühjahr an.Die Formulare haben wir noch nicht weggeschickt. Die Beantwortung ist wirklich nicht so einfach. Bekannten hat das Jugendamt bevor sie das Seminar besucht haben schon Kinder (Geschwisterpaar 2 und 3 Jahre) angeboten. Habt Ihr Euch auch schon anderweitig informiert?
Ich finde es nur nicht gut, dass wen man z.B. einen Säugling vermittelt bekommt keinen Anspruch auf Erziehungsurlaub hat. Für mich würde das bedeuten, das ich kündigen müsste. Freue mich von dir wieder etwas zu hören. Schönen Sonntag noch!

Re: Pflegekinder

Hallo ?
Habe ich dich richtig verstanden, du glaubst, dass man bei einem Säugling keinen Erz.urlaub bekommt? Dann hast du falsche Infos bekommen! Wir sind selbst Adoptions- und Pflegebewerber und kennen 2 Paare, die kürzlich einen Säugling bekommen haben. Beide Paare, bzw. Mütter sind sofort in den Erz.urlaub gegangen. Den Adoptions-, bzw. Pflegeeltern stehen 3 Jahre Erz.urlaub ab der Inobhutnahme des Kindes zu, längstens jedoch bis zum 7.Lebensjahr des Kindes. Bekommst du also ein 5 jähriges Kind, hast du nur Anspruch auf 2 Jahre Erz.urlaub.
VG M@rion

Re: Pflegekinder

So wurde es uns beim JA gesagt.Bei Adoptionen bzw.Adoptionspflege ist es auch so.Ich habe auch bei unserem Personalchef nachgefragt, der mir auch sagte bei einer Pflegschaft hat man kein Anspruch auf Erziehungsurlaub. Ich müsste dann kündigen. Wenn es nicht so ist wäre es toll zu wissen, wo das geschrieben steht.Freue mich etwas wieder von Dir zu hören. Meine Bekannte, die auch einen Säugling in Pflege genommen hat, musste auch kündigen.

Re: Pflegekinder

hallöchen !
Ich habe auch nur die Info, dass bei einer Pflegschaft k e i n erziehungsurlaub gilt. Falls ja würde ich euch auch ganz dringend bitten mir das mitzuteilen. Dann wäre nämlich alles um einiges einfacher.
Liebe Grüsse und noch einen schönen Sonntag
gruss kersten

Re: Pflegekinder

Hallo zusammen, hier ein Auszug aus dem (BErzGG)
§ 15 Anspruch auf Erziehungsurlaub.
(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, das nach dem 31.Dezember 1991 geboren ist, wenn sie
1. mit einem Kind, für das ihnen die Personensorge zusteht, einem Kind des Ehepartners, einem Kind, das sie mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihre Obhut aufgenommen haben, einem Kind, für das sie ohne Personensorgerecht in einem Härtefall Erziehungsgeld gemäß § 1 Abs. 7
Satz 2 beziehen können, oder als Nichtsorgeberechtigte mit ihrem leiblichen Kind in einem Haushalt leben und
2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen.
Bei einem angenommenen Kind und bei einem Kind in Adoptionspflege kann Erziehungsurlaub von insgesamt drei Jahren ab der Inobhutnahme, längstens bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Bei einem leiblichen Kind eines nicht sorgeberechtigten Elternteils ist die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils erforderlich.
Fordsetzung folgt.......

Re: Pflegekinder

Hallo Marion!
Vielen Dank für deine Antwort. Leider lese ich aus den Sätzen auch nur, das Erziehungsurlaub gewährt wird, wenn man ein Kind annimmt( Adoption) oder in Adoptionspflege aufnimmt. Mich würde interessieren was der Satz bedeutet das man für ein Kind ohne Personensorgerecht (Pflegekinder???) in einem Härtefall (wann besteht ein Härtefall) Erziehungsgeld beziehen kann. Wenn man Erziehungsgeld bekommt, hat man ja wohl auch Anspruch auf Erziehungsurlaub. Was wurde Dir beim Jugendamt für eine Auskunft erteilt? Schönen Abend noch.

Re: Pflegekinder

Hallo,
Habe zwei Adoptivkinder und bin in Erziehungsurlaub.
Kann diene Fragen auch nicht beantworten.
Warum erscheind eigendlich bei eurem Betreff kein Name?
Ist nicht leicht nachvollziebar wer was sagt.
Lieber Gruß Marion

Re: Pflegekinder

Hallo Marion!
Habt ihr in Deutschland adoptiert? Uns wurde gesagt, das es unheimlich schwer ist ein Kind zu adoptieren. Wie alt sind Eure Kinder?

Re: Pflegekinder

Hallo,
in Deutschland ist die Wartezeit sehr lang. Wir haben uns fast sofort für Haiti entschieden. Was ist schwer? Ein Schritt nach dem anderen zu tun, oder Jahre lang warten und sich immer wieder fragen, wann werden wir nun eine Familie.
Der erste Schritt ist immer der zum JA(Jugendamt). Manche sind so gut drauf, das sie ihre Aufgabe als Vermittlungsstelle auch für das Ausland wahrnehmen. Ist das nicht der Fall übernimmt dies eine Vermittlungsstelle, die noch einmal(oder anstelle des JA) prüft.
Die Prüfungen sind sehr sorgfältig, da gerade Kinder aus dem Ausland auch noch den Schritt in eine völlig neue Umgebung verkraften müssen.
Unsere Söhne sind aus Haiti, 6 Jahre und seid 2 Jahren bei uns. Die Prüfung beim JA hat 3 Monate gedauert. Nachdem wir ein halbes Jahr bei Eltern für Kinder in der Prüfungsschleife hingen, sind wir zum ICCO gewechselt und hatten nach weiteren 9 Monaten unsere Kinder.
Liebe Grüße Marion (glückliche Mama von zwei Schokoprinzen)

Re: Pflegekinder

Hallo!
Hat mit dem Namen nicht so funktioniert, falsch angeklickt, oder so. Je öfter man die Sätze liest, desto widersprüchlicher wird es. Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass man bei Pflegekindern vom JA ein monatl. Pflegegeld bekommt und die Mutter eine Versorgungspauschale? Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es keinen Erz.urlaub gibt. Werde in unserem nächsten Adoptionsgespräch (in ca.2 Wochen)genau nachfragen.
Liebe Grüße m@rion

Re: Pflegekinder(Fortsetzung)

Fortsetzung
......(2) Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht nicht, solange
1. die Mutter als Wöchnerin bis zum Ablauf von acht Wochen, bei
Frühund Mehrlingsgeburten von zwölf Wochen, nicht beschäftigt
werden darf,
2. der mit dem Arbeitnehmer in einem Haushalt lebende andere Elternteil nicht erwerbstätig ist, es sei denn, dieser ist arbeitslos oder befindet
sich in Ausbildung, oder
3. der andere Elternteil Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt,es sei denn, die Betreuung und Erziehung des Kindes kann nicht sichergestellt
werden. Satz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn ein Kind in Adoptionspflege genommen ist oder wegen eines anderen Kindes Erziehungsurlaub in
Anspruch genommen wird.
Liebe Grüße Marion

Re: Pflegekinder

Re: Pflegekinder

Hallo nochmal!
Habe gerade schon versucht euch einen Hinweis auf das BErzGG zu mailen, hat nicht funktioniert. Egal, meine Namensvetterin hat es ja zeitgleich getan. Ihr könnt es aber auf der Seite www. adoption.lu unter dem link Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld nachlesen oder ausdrucken.
LG m@rion
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