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Eine Frage für meine Kollegin

Hallo,
der Sohn meiner Kollegin ist im Mai Vater geworden. ER ist mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet, beide haben das Sorgerecht. Die Mutter ist krank, hat Mukovizidose. Sie ist in keinster Weise in der Lage das Kind zu versorgen. Das liegt jedoch eher an ihrem Verstand. Der Vater ist in Bayern bei der BW. Sie lebt mit dem Kind hier in Berlin. Meine Kollegin holt den Kleinen oft zu sich, damit er zur Ruhe kommt, ist bei seiner Mutter nur am Schreien. Jetzt hat die Mutter das Kind zur Pflege gegeben. Das JA hat dies ohne Zustimmung des Vaters getan, und es handelt sich um wechselnde Pflegestellen. Was kann man denn tun, um das Kind in eine liebevolle Pflegefamilie zu geben, die sich ständig kümmert. Welche Möglichkeiten hat der Vater da Mitsprache zu halte. Gibt es event. gute und hilfreiche Seiten um Internet?
Oder wenn jemand aus Berlin ist, wer kann hier am Besten helfen.
Ich finde das so traurig für den kleinen Kerl.
Freue mich über jeden Tip
Viele liebe Grüße Ronny
Bisherige Antworten

Re: Eine Frage für meine Kollegin

Wende Dich an das Jugendamt bzw. den Pflegekinderdienst des Jugendamtes.
Eigentlich wechseln Pflegestellen nicht ständig. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass der ZWerg zunächst in eine sog. Bereitschaftsfamilie kam, bis geklärt war wie lange Hilfe benötigt wird und welche Familie das dann am besten leisten kann. Dann kommt ein Kind fest in eine passende Familie so lange es nötig. Nur in ganz krassen Fällen wird dann nochmal gewechselt. Bei Babies üblicherweise nicht, sondern das sind dann eher sehr kranke (psychisch) und auffällige Kinder die familiär nicht integrierbar sind.
Wenn der Vater auch sorgeberechtigt ist, hat er natürlich ein Mitspracherecht. Aber vielleicht hat die Mutter ihn "verschwiegen" als sie den Antrag auf Hilfe zur Erziehung unterschrieb?
Oder wurde ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen?
Was hat der Vater denn vor zu tun? Kann er sich da so ohne weiteres von der BW frei machen und für das Kind sorgen? Oder hätte er innerhalb der Familie einen optimalen Vorschlag einer Pflegestelle?
LG Lotte
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