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Die Tochter meiner Freundin

Hallo,
ich wurde gestern mit etwas konfrontiert, was mir einerseits ganz großen Schmerz bereitet, anderseits mich total freut.
Meine beste Freundin hat Krebs, liegt im Sterben. Sie hat eine 8 Monate alte Tochter. Und gestern hat sie mich gebeten, daß ich nach Ihrem Tod die Kleine zu mir nehmen soll. Sie hätte das auch schon geregelt. Der Vater des Kindes ist offiziell unbekannt.
Ich finde es schrecklich sie so leiden zu sehen, aber sie hat noch soviel Kraft für die Kleine.
Tami ist seit 4 Wochen bei uns und mir schon sehr ans Herz gewachsen. Mein Sohn, jetzt 21 Monate alt ist auch ganz begeistert und betrachtet sie schon als Geschwisterchen. Natürlich würde ich die Kleine aufziehen.
Ich habe aber keine Ahnung was da von der Seite der Behörden auf mich zukommen wird. Und was ist, wenn von der Verwandtschaft jemand auftaucht und das Kind nach Monaten oder Jahren haben möchte. Wie sollen wir das alles schaffen.
Bin momentan total durcheinander.
Vielleicht kann mir da jemand ein paar Tips geben.
Liebe Grüße
Bisherige Antworten

Re: Die Tochter meiner Freundin

Selber habe ich leider keine Ahnung, was da genau auf Dich von behördlicher Seite zukommt, aber frag doch mal beim Amtsgericht, genauer gesagt dem Familiengericht nach. Die sind dafür zuständig und können Dir sicher weiterhelfen.
LG, Birgit

Re: Die Tochter meiner Freundin

Hallo,
erst einmal: Ich finde es sehr bewundernswert, daß Du die Kleine aufnimmst.
Was von den Behörden her auf Dich zu kommt, weiß ich nicht. Aber, wenn die Kleine mind. 2 Jahre bei Euch gelebt hat, könnt Ihr ein Gewohnheitsrecht geltend machen. Das bedeutet, daß man einem Kind es nicht zumuten kann, ständig die Familie zu wechseln. Einerseits finde ich dieses Recht sehr schön (wir spielen auch mit dem Gedanken ein Pflegekind aufzunehmen), anderer seits, ist auch auch (nicht in Eurem Fall!!!) sehr traurig. Wir haben mal mit dem Jugendamt gesprochen darüber, und die Frau hat uns gesagt, daß es noch nie den Fall bei uns gab, daß ein Kind zurück in die eigene Familie durfte, wegen diesem Gesetz (sofern die Pflegeeltern geklagt haben). Es gibt ja solche und solche Gründe, warum ein Kind zur Pflege frei gegeben wird. Mir fallen da die alleinerziehenden Mütter / Väter ein, die vielleicht einen Unfall hatten, und lange Reha machen mußten und dann bekommen sie ihr Kind nicht wieder. Aber auf Euch trifft das ja nicht zu. Vielleicht könnt Ihr sie auch gleich adoptieren, dann kann Euch keiner mehr das Mädchen wegnehmen.
Ich wünsche Euch viel Kraft für die kommende Zeit.
Alles Liebe!
Herzlichst
Kerstin
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