Suchen Menü

unterhaltsansprüche

Hallo zusammen,
schreibe hier zum ersten mal, da mir eine Frage auf den Nägeln brennt und ich hier sicher ne Antwort bekomme.
Also, ich lebe mit meinen 3 Kindern allein, habe aber jetzt einen lieben Mann kennengelernt, der mit meinen Großen gut aukommt und auch dem Kleinen gegenüber sehr liebevoll und rücksichtsvoll ist.
Er selbst hat 2 minderjährige Kinder, für die er Unterhalt zu zahlen hätte, dem aber nur tw. nachkommen kann, da er zu wenig Einkommen hat.
Was passiert, wenn wir über kurz oder lang zusammen ziehen? Wird mein Einkommen mit einbezogen, obwohl ich ja auch meine Kinder zu versorgen habe? Oder wird meinetwegen nur die Miete und Wohnkosten halbiert, so dass er dann unterm Strich weniger Ausgaben hätte und dafür mehr *Verteilermasse* ? Seine Ex bekommt momentan noch UVG für die Kleine, heiratet aber demnächst und hält sich nun natürlich an den vater, der nix hat.
Über Antworten und Infos freut sich Antje mit Cyrill-Marten
Bisherige Antworten

Re: unterhaltsansprüche

Hallo Antje!
Nein, vom Prinzip ändert sich nix. Es gibt OLG die den Selbstbehalt runtersetzen, aber ich glaube nicht, dass das passiert, da ihr ja auch nicht mehr habt. Wenn ihr heiraten würdet und er eine günstigere SKL bekäme, würde sich das auf den Kindesunterhalt auswirken.
LG Conny

Re: unterhaltsansprüche

hallo conny,
bist du da sicher????
ich sag ja nur, wie es bei mir war..
zack SB gekürzt, weil kv mit mir weniger miete zahlen mußte und dadurch sein SB sank.
also wenn er bei ihr durch die mietteilung weniger miete als 360? zahlt, dann kann sein SB schon gesenkt werden.
grüße,
sandra
@ conny und schon antworten bekommen???wegen dem bewerbungsgespräch

Re: unterhaltsansprüche

Hallo Sandra,
ich sagte ja, das ist von OLG zu OLG verschieden :o( Soweit ich weiß ist das dann auch von der individuellen Situation abhängig.
Nee, Antworten noch nicht, das wird wohl noch ein paar Wochen dauern. *Bartwächst*
GLG Conny

Re: unterhaltsansprüche

hallo, also bei uns (sachsen) ist es so, daß der selbstbehalt des kv um 25% gekürzt werden kann, wenn er in n euer partnerschaft zusammenlebt. als bsp. bei meinem kv: in berlin war vor juli 05 ein sb von 725 euro für arbeitslose kv, durch die kürzung um 25% bleibt ihm als sb = 543,75 euro.
ich denke aber auch, daß das von bundesland zu bundesland, und von gericht zu gericht verschieden ist...
lg. swchen

Danke

Lieben Dank euch für eure Antworten, speziell an swchen ;-), auch wenn die Antwort nicht wirklich erfreulich ist. Mal schauen, wie es sich entwickelt. LG Antje mit Cyrill-Marten

Noch eilig hinterherschieb!!!!

hallo antje,
schieb noch schnell ein happy birthday cyrill-marten hinterher!!!!!!!
ich hoffe ihr hattet gestern einen schönen geburtstag!!!
liebe grüße,
sandra

Re: Noch eilig hinterherschieb!!!!

Lieben Dank dir Sandra für die guten Wünsche,
die Feier war zwar nicht das gewünschte, aber mir war wichtiger, dass sich Cyrill-Marten an den Geschenken freut, die er bekommen hat und das hat er auch.
LG Antje
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen