bin neu hier im Forum
Eigentlich komme ich aus einem anderen Forum hier .Habe aber trotzdem eine Frage an Euch.
Wo hier im Netz bekomme ich Hilfe wenn ich wissen möchte was mein jetziger PArtner an Kindesunterhalt bezahlen muß.Er hat ein Kind aus erster Ehe(11Jahre)und im Juni bekomme wir unser erstes gemeinsames Kind.Was muß er dann an sein Kind welches nict bei uns wohnt abdrücken.Kann mir jemand von Euc weterhelfen?
Ich danke für eine auskunft...
Grüße Astrid
unterhalt
unterhalt
das kommt immer drauf an, in welchem bundesland ihr lebt und welche unterhaltstabelle da zuständig ist.
wichtig ist auch, ob dein partner einen unterhaltstitel über die unterhaltshöhe hat.
dann steht auch die frage, ob dein partner arbeitet und genug verdient, um den vollen unterhalt lt. tabelle zahlen kann, oder ob es ein magelfall ist.
wenn ihr im juni euer kind bekommt, ist dein mann nicht nur dem kind aus erster ehe unterhaltsverpflichtet, sondern auch eurem kind und DIR auch. das muß neu berechnet werden, hängt aber sehr vom einkommen ab.
ich schick dir mal ein paar links, wo du vielleicht was rausbekommst.
lg. swchen
Re: bin neu hier im Forum
LG
Verena
Re: bin neu hier im Forum
Danke für die Antwort.da ich mit irgendwelche Tabellen nicht so wirklich was anfangen kann ,schreibe ich mal einiges für Dich auf.
Mein PArtner hat monatlich 2700Euro.Welche Kosten kann man denn davon abziehen?Für sein anderes Kind zahlt er 232Euro und dieser ist 10Jahre alt.Mich würde überhaupt interesieren ,wieviel er diesem Kind dann wenn unser gemeinsames Kind da ist,zuzauhlen muß.Und wieveil mir überhaupt Erziehungsgeld zusteht.Denn ich möchte schon 2Jahre zuhause bleiben.Und soviel ich weiß bekommt man 6Monate 300Euro und dann zählt das Einkommen des Partners dazu...LEIDER...
Ich danke Dir für eine Auskunft.
LG
AsTRID
Re: bin neu hier im Forum
Ist das Brutto oder Netto?
Das Erziehungsgeld ist auch in den ersten 6 Monaten abhängig vom Gehalt des Partners. Das heißt, es werden vom Brutto die Werbungskosten (Nachweis!) sowie Unterhaltszahlungen und ein pauschalisierter Satz von 24% abgezogen, und wenn dieser bei über 30000 Euro liegt, bekommst Du kein EZG. UNd Dein Mutterschutzgeld von der KK wird auch angerechnet, das heißt, Du wirst in den ersten beiden Monaten auch nichts bekommen.
Dass Dein Mann den Unterhalt reduzieren kann glaube ich bei 2700 kaum, weder brutto noch netto.
Zum Vergleich: Mein Mann hat 1900 Brutto/1300 netto verdient und zahlt nach Berliner Tabelle für seine Tochter 223 Euro. Also fast so viel wie Dein Mann. Die Tochter ist 9 Jahre alt.
Als er arbeitslos geworden ist, haben wir den Anwalt eingeschaltet zwecks Titelabänderung.
Der Selbstbehalt Deines Mannes liegt bei ca. 900 Euro, alles was darüber ist muss für den Unterhalt für Dich, euer Kind und das andere Kind verwendet werden.
LG Conny
Re: bin neu hier im Forum
problem einklinken. Wir versuchen uns auch gerade
durch die tabellen zu arbeiten, haben aber
schwierigkeiten mit den begriffen. Wo kann man da
verstaendliche erklaerung bekommen (wir selbst
wohnen in den niederlanden) ? Wir haben nun selbst
zwei kinder und mein mann hat auch noch eine tochter
von 8 jahren. Woher weiss man wie das gehalt
aufgeteilt wird. Was ist mit dem geld was ich verdiene.
Habt ihr dafuer tipps?
gruss margit
Re: bin neu hier im Forum
Generell gilt das die Kinder alle auf einer Stufe stehen sprich das vorhandene GEld wird auf die Kinder verteilt, wenn etwas übrig ist bekommt Exfrau (falls es so festgelegt wurde) den Rest bis zum Selbstbehalt von 830 Euro.
LG
Verena
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