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Unterhalt bei neuer Heirat

Hallo,
ich lese zwar manchmal hier im Forum, habe mich aber bisher noch nicht 'zu Wort' gemeldet. Nun hätte ich mal zwei Fragen.
Ich habe eine Frage. Mein Freund und ich wollen im Oktober Heiraten. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, die bei seiner früheren Frau leben und für die er natürlich den Unterhalt bezahlt.
Meine erste Frage ist, ändert sich etwas mit dem Unterhalt, wenn wir heiraten, werden dei Einkünfte von uns beiden dann als Grundlage genommen???
und zweitens, wenn mein Freund mal kein Einkommen haben sollte (evt. Erziehungszeit für ein Kind von uns), muss ich dann mit meinem Einkommen für den Unterhalt aufkommen?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße,
Judith
Bisherige Antworten

hallo jarnold

ich antworte dir mal mit meinem laienhaften wissen. wenn ihr heiratet, stehst du als unterhaltsberechtigte ehefrau auf einer stufe mit den minderjährigen kindern deines mannes. die "verteilermasse" oberhalb des selbstbehaltes wird also entsprechend einer formel auf euch 3 aufgeteilt. wenn ihr dann noch ein kind bekommt, gibt es dann 4 unterhaltsberechtigte. ich weiß das, weil ich grad alles selbst durchmache. mein ex hat wieder geheiratet, und es geht um den unterhalt unserer tochter. der ehefrau wird ein anspruch von 460 euro zugestanden. wenn du also mehr eigenes einkommen hast, fällst du raus aus der berechnung. es erhöht sich aber auch nicht der unterhalt, weil du als ehefrau vielleicht ein gutes einkommen hast - solange keine mangelfallrechnung vorliegt. falls ein mangelfall vorliegt und dein mann nicht den vollen unterhalt lt. tabelle zahlen kann, würde sich schon was ändern, wenn ihr heiratet. z.b. wird seins elbstbehalt um 25% gekürzt, wenn er mit einer partnerin zusammenlebt.
erziehungszeit für ein evtl. gemeinsames kind kann dein dann-mann schon nehmen, aber er muß die unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen kindern erfüllen. wenn ein titel da ist, dann in dieser höhe. eine abänderung des unterhaltes wegen elternzeit kämme evtl. nur in frage, wenn du nicht in der lage sein solltest, diese erziehungszeit zu nehmen (krankheit oder so). sprich: der volle unterhalt muß weiter gezahlt werden. der kv darf sich bei unterhaltsverpflichtungen nicht freiwillig in die lage bringen, weniger geld zu haben. heißt also, du müßtest dann von deinem geld den unterhalt für seine kids bezahlen...
ich hoffe, das war nicht zu wirr...
lg. swchen

Re: hallo jarnold

...vielen Dank, das hat mir schon sehr weitergeholfen.
lg
Judith

Re: hallo jarnold

@swchen ich muß dich verbessern, die erste Ehefrau und die minderjährigen Kinder stehen auf Rangfolge 1 beim Unterhalt auf Rangfolge 2 steht die 2te Ehefrau, dann folgt die uneheliche Mutter, volljährige Kinder....

hallo aroree

danke für dein posting, kannst du mir sagen, wo ich zu diesem thema was nachlesen kann?
wenn es aber keine 1.ehefrau gibt, dann ist es doch aber so, daß die 2.ehefrau + die minderjährigen kids auf einer stufe stehen?
ich bin da immer noch unsicher, dachte, durch die neuen gesetze, daß die zweitehe jetzt besser geschützt sei?
lg. swchen

Re: hallo aroree

Hallo swchen
mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe die jetzt 18 geworden ist und da ich nun in den Erziehungsurlaub gehe werde ich den minderj. Kindern gleich gestellt, erst dann kommt die 18jährige.
LG Claudia

Re: hallo aroree

hallo cl@udi@, j, so is es mir auch bekannt: wenn die kinder volljährig werden, rücken sie gegenüber minderjährigen kindern und der ehefrau an 2. stelle. aber es ging darum, wenn noch eine 1. ehefrau vorhanden ist, die unterhalt bekommt, ob die dann echt mit den minderjährigen kindern auf einer stufe stehen soll?
lg. swchen

Re: hallo aroree

ich denke solange die erste Ehefrau wirklich komplett mit der Betreuung der Kinder beschäftigt ist...also bis die Kinder in den Kindergarten kommen, sollte sie meiner Meinung nach auf erster Rangebene stehen zusammen mit den Kindern, da sie ja nicht arbeiten kann, wegen der Kinder. Das ist in meinen Augen vollkommen gerechtfertigt.
die erste Ehefrau steht aber eigentlich sogesehen nur auf Platz 2. Als erstes wird der Unterhalt an die Kinder verteilt und dann erst kommt die Ex-Frau zum Zuge...und danach alle anderen.

Re: hallo aroree

Genau, so ist die Rangfolge, es sei denn sie gehört zu den priviligierten volljährigen Kindern, sprich sie geht noch zur Schule oder ist in der Ausbildung dann ist sie dir vorrangestellt.
Hier noch mal der komplette Rangfolgentext:
In weiser Voraussicht hat der Gesetzgeber in § 1609 BGB die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten geregelt.
Erste Rangstufe = minderjährige unverheiratete (eheliche oder nicht eheliche Kinder, sowie volljährige im Haushalt eines Elternteils lebende Schüler bis 21 Jahre).
Ehegatten stehen im Prinzip auf der selben Rangstufe wie minderjährige Kinder, allerdings wäre hier die erste Ehefrau gegenüber der zweiten nach § 1582 BGB privilegiert. (Fälle der Privilegierung sind Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit wegen der Erziehung gemeinschaftlicher Kinder (§ 1570 BGB) oder aus anderen Gründen (§ 1576 BGB) bei langer Ehedauer (§ 1582 BGB) wobei Zeiten der Kinderbetreuung der langen Ehedauer zugerechnet werden.
Zweite Rangstufe = zweite Ehefrau
Dritte Rangstufe = nicht eheliche Mutter. (§ 1615l III3)
Vierte Rangstufe = volljährigen Kinder
Fünfte Rangstufe = die Eltern
Sechste Rangstufe = eventuell vorhandene unterhaltsberechtigte Großeltern

Re: hallo aroree

Link ist in meinem Profil, schau dort unter Familienrecht und häufige Fragen zum Unterhalt, wenn etwas unklar ist kann man dort im Forum nachfragen. Es ist halt so, dass die erste Ehefrau und alle minderjährigen Kinder auf erster Stufe stehen, wobei die Kinder der Ehefrau vorrangig sind, im Fall eines Mangelfalls. Wenn der ersten nix zusteht steht man als zweite Ehefrau aber trotzdem hinter den Kindern.
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