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Namensrecht...

Bisherige Antworten

Namensrecht...jetzt mit Text :-)

Bin neu hier und hab' gleich 'ne Frage:
Ich habe einen Sohn (15J.), mit dessen Vater ich 1 Jahr verheiratet war. Seit der Scheidung 1991 habe ich das alleinige Sorgerecht für ihn. Der Vater lehnt jeglichen Kontakt zu seinem Sohn ab (worunter der verständlicherweise sehr leidet...) und zahlt auch seit Jahren keinen Unterhalt.
Nun habe ich im Oktober wieder geheiratet, vor genau 2 Wochen wurde unsere Tochter geboren und nun kommt das Problem:-) :
Durch die Hochzeit heiße ich wie mein jetziger Mann, auch unsere Tochter heißt selbstverständlich so - nun möchte mein Sohn auch UNBEDINGT diesen Namen tragen. Ich dachte, das alles wäre überhaupt kein act, aber vom Standesamt erfuhr ich, dass der leibliche Vater in dieser Namensänderung schriftlich zustimmen muss...und genau das tut der nicht. Aus mir unbegreiflichen Gründen lehnt er eine Namensänderung ab - er (mein Sohn) wäre doch der letzte männliche Namensvertreter etc.
Weiß jemand von Euch, ob man diese Zustimmung des Vaters irgendwie umgehen kann? Mein Sohn fragt mich ständig, ob sein Vater denn schon die Unterlagen für die Namensänderung geschickt hat und ich trau' mich nicht ihm zu sagen, dass daraus wahrscheinlich nichts wird. Bevor ich ihm diese niederschmetternde Nachricht mitteile, will ich sicher sein, auch alles versucht zu haben.
Also, wenn jemand Ahnung von der Materie hat, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.
LG Susi

Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)

hallo susi!
mh, ich würde mich mal beim jugendamt erkundigen, ob die möglichkeit besteht das zu umgehen. ich weiss das das manchmal bei adoptionen gemacht werden kann, da wird ersatzweise das gericht als vormund eingesetzt. vor allen dingen wenn es zum wohle des kindes ist. also frag einfach mal beim jugendamt, ggf. beim anwalt nach. vor allen dingen weil dein sohn ja schon 15 ist, da hat er ja schon ne menge mitspracherecht und da er es selbst ja auch möchte...
lg britta

Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)

Hallo Susi
gehe zum Familiengericht und beantrage die Zustimmung da es der leibliche nicht tut. Die besten Vorraussetzungen hast du ja schon denn dein Sohn will die Namensänderung.
Meine tochter war damals 10 Jahre und das Familiengericht ersetzte die Zustimmung des Vaters.
Das war aber schon 97 und da durften die Kinder nur bis zu ihrem 12 Lebensjahr den Namen ändern da sie ja dann alt genug sind um zu Wissen weshalb die Mama so heißt.
Warum dein EX damit nicht einverstanden ist kann ich mir schon vorstellen denn angenommen du heißt jetzt Schmidt dann würde dein Sohn auch Schmidt geb. Schmidt heißen.
Wenn du noch Fragen hast kannst du mir ja mailen.
LG und alles Gute
Claudia

Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)

Hallo, wie schon gesagt, kann die Zustimmung des leiblichen Vaters ersetzt werden. Am besten, Du läßt Dich vom Jugendamt ausführlich dazu beraten und möglicherweise von dort auch gleich alles in die Wege leiten.
Viel Glück ! Kathi

Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)

Ich würde auch unbedingt beim Jugendamz fragen. Finde ich schon sehr ne miese Einstellung. Keinen Kontakt haben wollen, aber jemanden der den Namen weiterträgt.
Verrückt!franzi

Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)

Hallo, Deine eigentliche Frage wurde ja schon ausreichend beantwortet, aber eine ganz andere Frage: wenn Du das alleinige Sorgerecht hast ist doch das Jugendamt dafuer zustaendig den Unterhalt bei Deinem Ex einzuklagen. Warum bekommt Dein Sohn denn keinen Unterhalt? Ich dachte das waere der Vorteil vom alleinigen Sorgerecht: das man sich naemlich nicht selbst mit dem Vater rumstreiten muss, sondern das Jugendamt, das es sozusagen den anderen Teil des Sorgerechts hat. Gruss Steffi

Das stimmt schon...

...aber in der Praxis sieht das so aus, dass du dann eine von ca.200 Leuten bist, die von einer Sachbearbeiterin betreut wird. Wenn du Glück hast und dich oft dort meldest, kennt die Frau dich leidlich und bleibt an dem Fall dran. Aber auch das heißt nix. Nur ein kleiner Einblick in das seit 13 Jahre laufende Verfahren: Bei mir ist es momentan so, dass der x. Besuch des Gerichtsvollziehers wieder mal nix gebracht hat, der Vater daraufhin vor Gericht zitiert wurde, um eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen abzugeben. Dort sagt er aus , dass er angeblich monatlich 600.-DM (damals war es noch DM) an mich überweist - eine glatte Lüge. Nun läuft ein Verfahren gegen ihn wegen eidesstattlicher Falschaussage, das sich seit ca. 2,5 Jahren hinzieht. Letzte Woche erfahre ich, dass das Kölner Gericht den Fall einstellen will, weil "bei dem Mann ja eh' nix zu holen ist..."
Will damit sagen: es gehen wohl ständig Briefe hin und her und der Vater wird auch regelmäßig und höflich dazu aufgefordert Unterhalt zu zahlen, aber sonst passiert gar nix!!!
Ich habe die Hoffnung mitlerweile aufgegeben, jemals einen Cent von ihm zu sehen, zum Glück bin ich jetzt auch nicht mehr darauf angewiesen, aber irgendwie stinkt's mir, dass er so davon kommen soll und sitze hartnäckig dem Jugendamt im Genick...
LG Susi

Re: Das stimmt schon...

Hallo,
boh, das kann ja wohl nicht war sein! Ich wuerde da an Deiner Stelle auch nicht locker lassen!
Viel Glueck
Steffi

Re: Das stimmt schon...

Hallo,
ich habe in der Zeit, als mein Ex mit seiner Zahlungsmoral auch ziemlich am Boden war beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß beantragt. DA ging es auf einmal ganz fix! Denn jetzt geht es jeden Monat um deren Geld, wenn der Typ mal wieder nicht zahlen will!
LG Nicci

Bei mir stimmt das leider nicht...

...habe jahrelang Unterhaltsvorschuss gekriegt (geht ja leider nur bis zum 12. Lebensjahr), d.h. der Vater schuldet nicht nur mir, sondern auch dem Jugendamt eine Stange Geld und trotzdem geht nix! Ich denke, da sind einfach auch zu wenige Mitarbeiter mit zu vielen Fällen betraut. Wenn jeder der Fälle so holprig und kompliziert läuft wie bei mir, dann Gute Nacht!
LG Susi

Re: Bei mir stimmt das leider nicht...

Ach Du Schande! Da hast aber echte Bürohengste erwischt!
Es tut mir ja so leid für Dich! Irgendwie sollte man doch meinen, daß ein Mann wenn er Vater wird auch bereit ist etwas Verantwortung zu tragen, aber manche scheinen es nicht zu begreifen! Manuels Papa ist auch so ein Prachtexemplar und ich bin froh, daß Manuel meinen Mädchennamen hat und sein Erzeuger keinen Wert darauf legt uns unter die Augen zu kommen !
LG Nicci,
die dir noch ganz viel Glück wünscht und hofft, daß das neue Jahr mehr Schönes für dich bereithält!
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