Namensrecht...
Namensrecht...jetzt mit Text :-)
Ich habe einen Sohn (15J.), mit dessen Vater ich 1 Jahr verheiratet war. Seit der Scheidung 1991 habe ich das alleinige Sorgerecht für ihn. Der Vater lehnt jeglichen Kontakt zu seinem Sohn ab (worunter der verständlicherweise sehr leidet...) und zahlt auch seit Jahren keinen Unterhalt.
Nun habe ich im Oktober wieder geheiratet, vor genau 2 Wochen wurde unsere Tochter geboren und nun kommt das Problem:-) :
Durch die Hochzeit heiße ich wie mein jetziger Mann, auch unsere Tochter heißt selbstverständlich so - nun möchte mein Sohn auch UNBEDINGT diesen Namen tragen. Ich dachte, das alles wäre überhaupt kein act, aber vom Standesamt erfuhr ich, dass der leibliche Vater in dieser Namensänderung schriftlich zustimmen muss...und genau das tut der nicht. Aus mir unbegreiflichen Gründen lehnt er eine Namensänderung ab - er (mein Sohn) wäre doch der letzte männliche Namensvertreter etc.
Weiß jemand von Euch, ob man diese Zustimmung des Vaters irgendwie umgehen kann? Mein Sohn fragt mich ständig, ob sein Vater denn schon die Unterlagen für die Namensänderung geschickt hat und ich trau' mich nicht ihm zu sagen, dass daraus wahrscheinlich nichts wird. Bevor ich ihm diese niederschmetternde Nachricht mitteile, will ich sicher sein, auch alles versucht zu haben.
Also, wenn jemand Ahnung von der Materie hat, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.
LG Susi
Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)
mh, ich würde mich mal beim jugendamt erkundigen, ob die möglichkeit besteht das zu umgehen. ich weiss das das manchmal bei adoptionen gemacht werden kann, da wird ersatzweise das gericht als vormund eingesetzt. vor allen dingen wenn es zum wohle des kindes ist. also frag einfach mal beim jugendamt, ggf. beim anwalt nach. vor allen dingen weil dein sohn ja schon 15 ist, da hat er ja schon ne menge mitspracherecht und da er es selbst ja auch möchte...
lg britta
Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)
gehe zum Familiengericht und beantrage die Zustimmung da es der leibliche nicht tut. Die besten Vorraussetzungen hast du ja schon denn dein Sohn will die Namensänderung.
Meine tochter war damals 10 Jahre und das Familiengericht ersetzte die Zustimmung des Vaters.
Das war aber schon 97 und da durften die Kinder nur bis zu ihrem 12 Lebensjahr den Namen ändern da sie ja dann alt genug sind um zu Wissen weshalb die Mama so heißt.
Warum dein EX damit nicht einverstanden ist kann ich mir schon vorstellen denn angenommen du heißt jetzt Schmidt dann würde dein Sohn auch Schmidt geb. Schmidt heißen.
Wenn du noch Fragen hast kannst du mir ja mailen.
LG und alles Gute
Claudia
Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)
Viel Glück ! Kathi
Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)
Verrückt!franzi
Re: Namensrecht...jetzt mit Text :-)
Das stimmt schon...
Will damit sagen: es gehen wohl ständig Briefe hin und her und der Vater wird auch regelmäßig und höflich dazu aufgefordert Unterhalt zu zahlen, aber sonst passiert gar nix!!!
Ich habe die Hoffnung mitlerweile aufgegeben, jemals einen Cent von ihm zu sehen, zum Glück bin ich jetzt auch nicht mehr darauf angewiesen, aber irgendwie stinkt's mir, dass er so davon kommen soll und sitze hartnäckig dem Jugendamt im Genick...
LG Susi
Re: Das stimmt schon...
boh, das kann ja wohl nicht war sein! Ich wuerde da an Deiner Stelle auch nicht locker lassen!
Viel Glueck
Steffi
Re: Das stimmt schon...
ich habe in der Zeit, als mein Ex mit seiner Zahlungsmoral auch ziemlich am Boden war beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß beantragt. DA ging es auf einmal ganz fix! Denn jetzt geht es jeden Monat um deren Geld, wenn der Typ mal wieder nicht zahlen will!
LG Nicci
Bei mir stimmt das leider nicht...
LG Susi
Re: Bei mir stimmt das leider nicht...
Es tut mir ja so leid für Dich! Irgendwie sollte man doch meinen, daß ein Mann wenn er Vater wird auch bereit ist etwas Verantwortung zu tragen, aber manche scheinen es nicht zu begreifen! Manuels Papa ist auch so ein Prachtexemplar und ich bin froh, daß Manuel meinen Mädchennamen hat und sein Erzeuger keinen Wert darauf legt uns unter die Augen zu kommen !
LG Nicci,
die dir noch ganz viel Glück wünscht und hofft, daß das neue Jahr mehr Schönes für dich bereithält!
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